Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

- 65 - ohne Betrug, ohne alle Behinderung. Auch sollen wir und alle unsere Erben des vorgenannten heiligen Gotteshauses St. Johann des obgenannten unseres gnädigen Herren, Graf Hartmanns, des ganzen Konvents, ihrer Pfleger und aller ihrer Nachkommen rechte und gute Garanten sein, nach der Vorschrift über diesen ewigen Kauf des vorgenannten Kirchensatzes zu Mauren mit aller Zubehör, allen Rechten und Gewohnheiten, die dazu gehören, wenn es für sie jemals notwendig wird vor geistlichen und weltlichen Gerichten und nament- lich dann, wenn das obgenannte Haus, der vorgenannte unser gnädiger Herr Graf H a r t m a n n , Komtur desselben Hauses, ihre Pfleger und Nachkommen, wer die denn sein werden, im obgenannten Kirchensatz zu Mauren oder in irgend einem Recht, das dazugehört, bedrängt, behindert oder beirrt würden, oder wenn sie seinetwegen angegriffen, gestört oder geschädigt würden, wann und von wem das wäre oder wie oft das geschähe, sodaß sie Schaden nähmen und sich selbst ver- teidigen müßten vor geistlichen oder weltlichen Gerichten oder "wenn ihnen da irgendwas abgestritten würde, wenig oder viel und sobald sie davon Schaden hätten, es sei über kurz oder lang, von Zehrung, Gerichtsklage, Briefen oder Botenlohn, oder sonst von anderen Dingen, von Ritten oder Gängen, in alledem sollen wir und alle unsere Erben und Nachkommen sie und alle ihre Nachkommen auf jede Art vor Gericht vertreten, verteidigen und ihre rechten Garanten sein an "allen Orten, wie es ihnen aufrichtig nötig ist. Und wir sollen sie auch von all dem Schaden jederart wegführen, erlösen, befreien und klaglos machen ohne allen ihren Schaden in guten Treuen ohne böse Absicht, da wir ihnen das für uns und unsere Erben sicher verheissen und auch gelobt haben, ohne jede Irrung. Und dem allem zu einem wahren, offenen Zeugnis und zu völliger Sicherheit hängen wir obgenannte Goswin Bäsinger und Burkart Ammann, Gevettern für uns und alle unsere Erben unsere eigenen Siegel an diesen Brief. Und wir beide haben ernstlich gebeten den edeln, wohlgeborenen un- sern gnädigen Herrn, Graf Rudolf von Montfort, Herren zu Feldkirch, dass er zu grösserer Bekräftigung, zu wahrer Kenntnis und zum Zeugnis dieses Kaufs und dieser Angelegenheit sein Siegel gebe an diesen Brief, .wodurch wir uns ebenfalls binden in dieser Er- klärung, Sache und Angelegenheit. Welches Siegel Wir, der vorge- nannte Graf Rudolf von Montfort, Herr von Feldkirch um ihrer beiden eifriger Bitte willen und auch zu Urkund, zu grösserer
	        

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