Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 58 — lobe ihm das wissentlich mit Urkund dieses Briefs, für mich und alle meine Erben und Nachkommen, dass weder ich noch meine Erben ihm und seinen Erben von jetzt an einen ihrer Leute als Bürger in der Stadt zu Feldkirch aufnehmen werden, es seien Eigenleute, Vogt- ieute oder Edelleute, die zu ihm oder seiner Herrschaft gehören, es sei Weib oder Mann, jung oder alt, wie oben bestimmt ist, es geschehe denn mit seinem oder seiner Leiberben gutem Willen und Gunst. Das habe ich alles ihm und seinen Leiberben gelobt und verheissen und auch verbürgt, für mich und alle meine Erben und Nachkommen in guten Treuen ohne alle böse Absicht. Und ich habe auch geheissen den Ammann, den Rat und die Bürger allesamt zu Feldkirch, dass sie ihm das auch gelobet und verheissen haben, dass sie ihm und sei- nen Leiberben- von jetzt an keinen ihrer Eigenleute, Vogtleute oder Edelleute als Bürger aufnehmen sollen, ausser mit seinem oder seiner Leiberben gutem Willen und Gunst. Und dass auch dies alles fest und dauerhaft bleibe, dessen zu wahrem Zeugnis und dauernder Sicherheit hänge ich obgenannter Graf Rudolf von Montfort für mich und alle meine Erben und Nachkommen mein eigen Siegel an diesen Brief. Wir, der Ammann, der Rat und die Bürger allesamt der Stadt zu Feldkirch bekennen auch öffentlich mit diesem Brief für uns und für alle unsere Nachkommen, dass wir dem vorgenannten, unserem gnädigen Herren, Graf Heinrich von Werdenberg von Sar- gans gelobet und verheissen haben, dass wir und unsere Nachkom- men, ihm und seinen Leiberben von jetzt an. keinen ihrer Eigenleute, Vogtleute oder Edelleute als Bürger aufnehmen sollen oder wollen in unserer Stadt zu Feldkirch, es sei Weib oder Mann, jung oder alt, es geschehe denn mit seinem oder seiner Leiberben gutem Willen und Gunst, was wir ihm und seinen Leiberben gelobt und verbürgt haben, für uns und alle unsere Nachkommen bei guten Treuen ohne alle böse Absicht. Und wir haben das alles getan auf die Aufforderung des obgenannten unseres gnädigen Herren Graf Rudolf von Mont- fort, Herren zu F, e 1 d k i r c h , wie es oben dargelegt ist. Und dass auch dies alles wahr, fest und dauerhaft bleibe, dessen zu Zeugnis hängen wir für uns und für alle unsere Nachkommen unserer Stadt F e ld k ir c h Siegel an diesen Brief. Gegeben zu Feldkirch am nächsten Samstag vor Sankt Martinstag in dem Jahr, als man zählte von Christi Geburt Dreizehnhundertsiebenzig und darnach im achten. Jahr - - -
	        

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