Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 564 — nicht, doch hätten seine Vordem allezeit darin gejagt und er hoffe jagen zu dürfen, bis die Sache rechtlich entschieden sei. Die Städte entscheiden, dass Heinrich3 von Schellenberg den Wild- bann bis zum nächsten Liebfrauentag zu Mitte Augsten meiden solle und bis zu diesem Tagbeide Teile vor das Gericht des Königs kommen sollen. Erscheint Heinrich3 nicht, dann soll er das Jagdrecht ver- lieren; versäumt Kempten das Recht, dann darf Heinrich3 weiterjagen. Es siegelt für die Eidgenossen des Städtebundes die Stadt Konstanz. Nahezu gleichzeitige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv "Wien im Reichregister Band C fol. 162 b als Insert der Urkunde Ruprechts datiert Heidelberg, 1403 Mittwoch nach St. Gallentag (siehe n. 328). Über den Streit Heinrichs v. Schellenberg mit dem Stift Kempten siehe Vochezer, Geschichte von Waldburg I, S. 431; Büchel, Geschichte der Herren von Schellenberg, Jahrbuch 1907 S. 68. 1 Kempten, Regbez. Schwaben, Bayern. 2 Waldburg, Kreis Ravensburg. 3 Heinrich v. Schellenberg zu Lautrach-Wagegg. 4 Uber diese beiden Brüder siehe Büchel, Geschichte d. Herren v. Schel- lenberg, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. F. Liechtenstein 1907, S. 65. 328. Heidelberg, 1403 Oktober 17. König Ruprecht1 entscheidet den Streit zwischen dem Abt von Kempten2 und «Heinrich von Schellenberg»3 we- gen eines Wildbanns. Da dieser trotz des Urteils der Reichsstädte und wegen angeblicher Herrennot nach zweimaliger Vorladung nicht vor dem Gericht des Königs erschien und ein Brief Pfalzgraf Ludwigs* des Inhalts, dass er Heinrich3 von Schellenberg «sin diener» am Gerichtstag dringend gebraucht habe, als Entschuldigung abgelehnt worden war, Heinrich3 ausserdem ein Mandat des Königs, datiert
	        

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