Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 563 — Nahezu vollständige gleichzeitige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staats- archiv Wien im Reichsregister Band C fol. 134 a (alt 120 a). — Papierblatt 39,5 cm lang X 29, linker Rand 4 cm, rechter 5 cm frei, Ränder vorliniert. Über- schrift: «Bestetigunge solicher briefe die Mercke von Schellenberg Ritter Toltzer vnd Merck von Schellenberg sin vettern über yre pfantschafft der Mulen zu Iukirchen 
haben» (nahezu gleichzeitig): am Rand Vermerk: «Schellenberg» (17. Jahrh.). — Handschrift in modernem Pappumschlag, darunter Pergament, 328 Papierblätter, ausserdem ein Register des 18. Jahrhunderts. Das ziemlich gleichzeitige Register hat unter «CXX» die Angabe: «Bestätigung etlicher brief die Merk, Tolczer vnd Merk von Schellenberg über die lukircher müle in pfands weiss haben». 1 König Ruprecht 1400 - 1410. 2 Merk von Schellenberg zu Kisslegg. 3 Tölzer v. Schellenberg zu Kisslegg. 4 Merk v. Schellenberg zu Kisslegg. 5 Leutkirch, Kreisstadt in Württemberg. 6 König Wenzel 1378-1400. 327. 1403 Juli 11. Die Reichsstädte, die zum Bund um den See und im Allgäu gehören, entscheiden im Streit zwischen Abt Friedrich von Kempten1 und seinem Vogt Johann Truchsess von W a l d - bürg2 als Kläger und «Heinrichen3 von Schellenberg » als Beklagten, die schon einmal zu Lindau wegen verschiedener Dinge vor ihnen miteinander gerechtet hatten, besonders wegen eines Wildbanns in der Grafschaft des Abtes von Kempten1 gelegen; Heinrich3 von Schellenberg «vnd sin Bruder hans4 selig von Schellenberg» hatten mit dem Kloster ein Jagdrecht auf Widerruf in diesem Wildbann vereinbart; nach Widerruf sollte die Sache gerichtlich ausgetragen werden und bis dahin feder Zugriff un- terbleiben. Da Heinrich3 von Schellenberg trotz des Wider- rufes weiter jagte, kam es zur Klage des Abtes. Heinrich3 von Schellenberg leugnet dem Abt die Grafschaft und den Wildbann
	        

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