— 523 — der Tumbprobst- / der Techant, vnd das Capitl gemaincleich ze Chur für sich vnd all ir nachch(ömen), Vnd die / erbern weisen, vnser liben. der Amman- der Rat vnd die Stat gemeincleich daselbs ze Chur / vnd die edlen vnser liben getr(ewen) die dinstmann vnd edlen leut. Vnd — die leut gemainchleich / alle, vnd ygleich der Teller Jm Eng- d i n , Im Brigäl oberthalb dem Stain, vnd Jm / Tum- 1 ä s c h vnd gemeinleich all ander leut, vnd vndersessen die zu dem obgenanten Bischtum / gehorent, wa si gesessen oder wie si genant sein,für sich vnd all Jr erben vnd nachch(ömen) / Sich zu vns vnd allen vnsern erben vnd nachch(omen) herczegen ze Osterreich, vnd grauen ze Tyrol / in ewigs dinsts weis verpflichtt vnd verpunden habeiit vnd ze dienen helffen vnd / peystendig ze sein mit irem leib vnd gut . Stat vessten, geslossen land vnd leuten / wider menchleich nyeman ausgenomen, nach lautt vnd weis des Bünbriefs, / den Si vns darvber haben gegeben das wir därumb nach pilleicher gegenpflicht durch / chunfftig scherm vnd gemach ir vnd auch, vnser lande vnder- tannen vnd getrewen / die an das Bistum zu Chur vnd seiner her- schaffte stozzende sind nach / guter vorbetrachtunge, vnd zeitigem Rate vnserer Rete prelaten grauen / herren Rittern vnd knechten den obgenanten herren hartmann4 vnd allen seinen / nachchömen Bischoff ze Chur vnd . . den Tümbrobst . . dechant vnd . . / capitel gemainlich daselbs vnd alle ir nachchömen vnd . . den ammann / . . Rate vnd . . burger gemaincleich der stat daselbs ze Chür vnd . . / dienstmann edeln leute vnd auch allen ander leutten, vnd getrewen / vndersessen die zu dem selben Bistüm gehorent, wo sie gesessen oder / wie si genant sind vnd alle ir erben vnd nach chomen Jn vnserer vnd / aller vnserer erben sunder gnad vnd scherm, genomen haben / vnd nemen / auch wissentleich mit chraft dez gegenwertigen briefs vnd ge- loben / pey vnser (wirdigkleicher) furstleicher wirdichait vnd genade wissen- /tleich mit dem gegenwertigen brieff, daz wir vnd all vnserer erben vnd noch- / chomen, grauen vnd herren ze Tyrol vnd ze veldchilch5 die selben Bischof / Capitel vnd stat ze Chur vnd alle ir dienstmann lant leüt vnd ge- /trewen vndertan als sie oben be- nant sind, All vnd ygleich, vnd ir leib / vnd güt pey allen iren rechten gnaden freyhaytten vnd lobleichen guten ge- /wonheiten, die sie her- braht haben wellen vnd sullen bleiben lazzen / vnd auch vesticleichen halden hanthaben vnd schirmen vnd Jn allen irn Sachen / vnd nottdur- fen verantwurten versprechen vnd verdreten, als ander vnser selbs /