Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 255 — und der ganzen Nutzung der Einkünfte in den Besitz der Brüder von St. Luzi übergehen und nichts von dem, was in obigem Vertrag festgelegt wurde, soll den schon lange gültigen Privilegien derselben Brüder über die erwähnte Kirche nachteilig sein. Damit nun nicht irgendeine Spaltung durch bösen Hader diese Übereinkunft in irgend- einem Artikel später noch verletzen kann, haben die erwähnten' Schiedsrichter mit dem Willen des Bischofs und der Zustimmung der Parteien vorschauend folgende Strafe angefügt, dass, wer immer von den genannten Parteien diesen Vertrag in irgendeinem Punkte zu übertreten wagen sollte, ohne dass dies nach dem Rat des Erzpriesters und dem Urteil des Herrn Bischofs und des C h u r e r Kapitels inner- halb sechs Wochen gutgemacht würde oder freundschaftlich geschlich- tet, dann die Partei, die als Rechtsverletzer dastehen wird, im Besitz derselben Kirche' bestraft werden soll, nämlich so, dass der Konvent völlig um die Nutzung der vorgenannten Einkünfte kommen soll, solange der Pfarrer lebt, wenn dieser Vertrag von den Brüdern ver- letzt worden wäre; aber wenn der Pfarrer-dawider gehandelt hätte, soll er den Besitz derselben Kirche für immer verlieren. Und ausser- dem kann jede der Parteien, die es wagen würde, sich Obigem zu widersetzen, wegen • Wortbruch vom Herrn Bischof oder auch von jedem anderen vor Gericht gefordert werden. Geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1215 in der 13. Indiktion. Als Zeugen waren anwesend: Kustos Riverius4, Heinrich von Schel- lenberg5, Volchard, Otto, Heinrich der Jüngere von Zizers6, die Chur er Kanoniker; Konrad von R i a 11', W a 11 h e r und Rudolf, dessen Brüder, Ulrich von J u v a 118' und sehr viele andere. Zur noch grösseren Sicherheit dieser Abma- chung wurde mit Einwilligung der Parteien gutgeheisseh, dass die. gegenwärtige Urkunde mit den Siegeln des oben genannten Herrn Bischofs und des Konvents zu St. Luzi bekräftigt werde. Zwei Originale im Landesregierungsarchiv Innsbruck l n. 4571, nach dortigem Regest «Vom Steueramt in Feldkirch 1879 erworben — Bendern No. 5 und 
7».-— No 5 = M.bei Perret (s. unten) = 
A' bei Thommen (s. unten), No. 7 = 
A1 bei Perret = A bei Thommen. — No. 7 in altem Papier mit der Aufschrift «Transactio inter fratres S. Lucii et Plebanum in Bendern super congrua ipsius portione anno 
1225» (18. Jahrh.), • zweimal rot «7»; mit Bleistift «Einredbeil. 
Nr. 79» .(19. Jahrh.); Innenseite: Nr. 438.447 Vom k. k. 
Steue(ramt)-Dienstsache» mit Resten eines Siegels vom
	        

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