Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 250 — fuerint. et (eorum consiiio ibidem)»' et instituant . et destituant sacer- dotes . si eos ^pro sua culpa / uiderint rite destituendos. Jn Signum (uero huius)'1 contractus. Supradictus dominus; A. C.uriensis episcopus hanc noticiam / Sigillo suo precepit Röborari. —: Übersetzung Im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1215 in der 3. Indiktion am 15. Juli. Im Namen des Herrn, in Ansehung der Frömmigkeit und aus Gunst gegenüber den Orden hat Herr Arnold, von Gottes Gnaden Bischof von Chur mit eingeholtem Konsens und mit Zu- stimmung und Einwilligung der Churer Kanoniker, des Probstes Ulrich, des Dekans K o n r a d , des Erzpriesters Koniad, des Kustos K o n r a d und der übrigen geschenkt und überlassen und dem Kloster St. Luzi die Gnade getan wegen der Einkünfte der Kirche von B e n d e r n , nämlich so,, dass es' dem Propste, der das- selbe Klöster versieht, erlaubt sei, die eben genannte Kirche wie in weltlichen, so auch in geistlichen Dingen zu verwalten, entweder durch einen seiner Mitbrüder oder, wenn er es für vorteilhafter an- sieht, durch einen Weltgeistiichen, ausserdem die Einkünfte und Ab- gaben in Empfang zu nehmen, die von ihr herrühren. Die hat der obgenannte Herr Bischof dem .schon erwähnten Kloster für die arge Not und zum Unterhalt der dort lebenden Brüder und der bei St. Hilarius wohnenden Schwestern, in allem bei unverletzter Wahrung der bischöflichen Rechte beigesteuert, so auch, dass der Nachfolger dessen, der jetzt der Kirche St. Luzi vorsteht, nämlich des Propstes Konrad und seine Nachfolger am selben Orte, jeder von ihnen die Seelsorge erhalten soll von den Bischöfen von Chur, die dann sein werden und mit ihrem Rate dort Priester einsetzen und absetzen soll, wenn er sieht, dass sie Verschuldetermassen zu Recht abzusetzen sind. Zum Zeichen dieser Abmachung hat obge- nannter Herr Arnold, Bischof von ' C h u r befohlen, dass diese Urkunde mit seinem -Siegel bekräftigt werde. Original im Landesregierungsarchiv Innsbruck l.n. 4569, nach dorti- gem Regest «Vom Steueramt Feldkirch 1879 erworben — Bendern No. 3». — Urkunde in altem Papierumschlag mit der Aufschrift: «H No. 
1 — Arnoldus Episcopus concedit Benderen provideri per Religiosum sive Saecularem Sacer- dotem ao.. 
1215» (17. Jahrh.). — Pergament 10,6 cm lang X 22,3 cm, Plica
	        

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