Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

- 233 — am Eschnerberg, seinen Erben und Nachkommen diese hier- nach verzeichneten unsere' eigenen Stücke und Güter, die an. dem Eschnerberg gelegen und von jedermann gänzlich'ledig, los und unverpfändet sind, ausser dass unserer Schwester AnriaMünd- lin,.Uel is Scheggen4 seligen Witwe von einem Acker jähr- lich ein" Viertel Weizen geht, -wie hiernach bestimmt ist.- Und sind dies dieselben unsere Güter: zuerst ein Acker genant J ä k 1 i s-'B ü h 15,- stosst einerseits an des Schwarzen Acker5 und• andererseits an Sifrits Acker6. Dann wieder ein Acker, genännt Andres Haid5, stossend einerseits an des Schliers Acker7' und auf- wärts'an die Weide, abwärts wieder an des Schliers7 und an Sifrits Acker6, davon das Viertel Weizen geht. Dann ein Acker- genannt der W i n g a r t zunächst .einerseits an. den eben genannten Acker, genannt die Haid und ah des Binggen Gebreite8 gelegen, stösst aufwärts an Holbains Gut9, und dazu ein Baum- gärtle z u m Rötler5 gelegen, stösst aufwärts !an des B in g g e n Hofstatt und abwärts an das Tobel, mit Niederung und Höhen, mit Stegen und Wegen, mit Wasen und Zweig,' Wunn'und Weid und aufrichtig mit allen Rechten, Nutzungen; Früchten, guten Gewohn- heiten, Sonderrechten und Zubehör, Benanntem und Unbehahntem, um neun Pfund, alles .guter Pfennige K o n s.t.a n z e.r Münze, mit denen' wir in barem Geld gänzlich .nach unserem Willen von ihm bezahlt worden sind, mit der Bedingung, dass wir und, alle unsere Erbert ohne Unterschied, des" ewigen ordentlichen Kaufes und ins- besondere aller oben stehenden Vertragspunkte über die obgenannten unseren eigenen Stücke und Güter mit aller Zubehör und allem Rechts; ansprach, wie oben -bestimmt, seine und seiner, Erben gute und ge- treue Gewährleister und Bürgen, sein sollen nach Recht und ohne ihren Schaden, wo und gegen .wen sie dessen vor geistlichen und weltlichen Gerichten-immer bedürfen oder nötig haben werden mit guten Treuen, ohne Arglist. Und alles dessen zu'-wahrem offenem Zeugnis und dauerhafter fester Sicherheit jetzt und in Zukunft haben wir diese Urkunde ernstlich gebeten zu- besiegeln für ihn und seine - Erben mit des obgenannten Amtmanns U e 1 i s A m m.a n n s 
2 Siegel, unter dem wir uns und unsere Erben betreffs des Kaufes fest ver- binden. Dasselbe mein. Siegel habe ich jetztgenannter. U e 1 i Am - man n wegen ihrer beider ernstlicher Aussage und Bitte zu einer wahren Bezeügung-und festen Bestätigung aller oben geschriebenen
	        

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