Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 186 — Vertragspunkte derer von Feldkirch und der Leute die zu ihnen gehören, wie oben bestimmt ist, und 'allen ihren Erben und Nach- kommen zusammen mit mir ohne Unterschied gute und getreue Ge- währleister und Bürgen seien und dass weder sie noch einer ihrer Erben und Nachkommen dawider jetzt oder in Zukunft, zusammen oder einzeln handeln noch bei jemand anderen bewirken, dass es geschehe, in keiner Weise, so oder so, ohne allen Betrug. Falls aber mein obgedachter Bruder, der Bischof vor, dem oben genannten zwölf: ten Tag von der Gefangenschaft, • in der ihn Graf Älbrecht der Jüngere von Heiligenberg3 jetzt gefangen hält, nicht frei würde, dann soll ich, wenn er nachher frei wäre,' ihn veranlassen, dass er sein Siegel ebenfalls an den Brief hängt und dass es geschehe innerhalb der nächsten vierzehn Tage, nachdem er frei geworden ist, ohne allen'Betrug. Nach allen Punkten und Artikeln ist auch be- sonders beredet und ausbedungen worden, falls eine Frau oder ein Mann, die zur Stadt Feldkirch oder zu meiner Herrschaft von Österreich gehören würden ünd denen ein Vogt, ein Ammann und ein Rat zu F 
e 1 d k i r c h zu gebieten hätten, wegen des obge- dachten meines Oheims Graf Rudolfs selig Geld von mir forderten, es wäre verrechnete oder unverrechnete Schuld, und mich dünkte, dass es nicht redliche Schuld genannt werden könne oder sei, so.soll ich und die, so Geld von mir fordern, unsere Meinung über die Sache vor einem Ammann'und ganzen Rat der Stadt Feldkirch bringen und das völlig ihrem Schiedsspruch unterwerfen. Und wie sich dann der Ammann und der gesamte Rat zu Feldkirch oder die Mehr- heit unter ihnen nach unserer beiderseitigen Darlegung, Rede und Widerrede auf ihren Eid entscheiden, dabei soll es bleiben, mit fol- gender Bedingung: falls sie entscheiden, dass ich die Schuld'nicht ent- richten noch bezahlen soll, so sollen ich und meine Erben dann von da weg gänzlich davon freigesprochen, ledig und los sein. Entscheiden sie sich aber so, dass ich sie ganz öder halb, wenig oder viel bezahlen soll, das soll ich dann auch tun nach ihrem Spruch-ohne allen Betrug. Und zu wahrem und offenem Zeugnis und zu einer dauerhaften festen Sicherheit für alle vorhin bezeichneten Bedingungen,' Punkte und Artikel habe ich vorgenannter Graf Heinrich von W e r d e n - b e r g von Sargans1 mein eigenes Siegel für mich und alle meine Erben öffentlich gehängt an diese Urkunde, da ich dies alles gesunden
	        

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