Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 185 — Leuten auf dem Land, es seien-Frauen oder Männer,; Amtleute oder andere Leute, die jetzt wegen seines Todes und Abscheidens meiner Herrschaft von Österreich zugefallen sind und zugehören, schuldig . ist,' oder wenn einer seiner Diener und dieser obgedachten seiner Leute irgendwo für ihn Garantie geleistet oder seinetwegen noch Mit- bürge oder Bürge wäre und wenn diese Leute insgesamt, oder ein- zeln wegen andrer seiner Schulden jetzt oder künftig auch jemals an- gegriffen, bedrängt oder geschädigt würden, ohne Betrug; da soll ich und meine Erben sie und ihre Erben von allem, den Umständen er- wachsenden Schaden gänzlich und ohne ihren Schaden lösen und freimachen, ebenso wie die Bürger ünd Bürgerinnen zu F e.l d k i r c h , ohne allen Betrug. Und da sollen auch ihnen und allen ihren Erben und Helfern insgesamt und "einzeln alle oben bezeichneten Bedin- gungen, Abschnitte und Artikel, es sei wegen des Angreifens oder anderem, mir und meinen Erben und allen unseren Leuten und Gü- tern gegenüber deswegen1 auch vorbehalten sein, in gleicher Weise wie den vorgenannten Bürgern und Bürgerinnen zu F 
e 1 d k i r c h , ohne allen Betrug. Es ist auch beredet, falls jemand sonst fernerhin auf dieses oben bezeichnete fahrende Gut meines Oheims selig ausgehen oder Ansprüche stellen wollte, es wäre mein Bruder, meine Schwester oder andere Leute, Frauen oder Männer, wer die wären, dass ich und meine Erben dann die vorgenannten von F 
e 1 d k i r c h und auch -die Leute gemeinschaftlich auf dem Lande,, die zu ihnen gehören, stets ohne allen ihren Schaden ohne Betrug gegenüber jedermann vor Ge- richt vertreten und verteidigen sollen, wo ünd gegen wen sie das immer bedürfen oder nötig haben werden, vor geistlichen oder welt- \liehen Gerichten oder an anderen Stellen mit guten Treuen, ohne allen Betrug. Ich habe auch bei meinen guten Treuen gelobt und ver- heissen, dass ich bei allen meinen drei Brüdern, Bischof Hartmann, Bischof zu Chui4, Wolf5 und 
U 1-r i c h Düring6 von B r a n - d i s bewirken, soll, dass sie der Stadt -Feldkirch und den vorge- ' nannten Leuten auf dem Lande eine besiegelte Urkunde mit eigenen angehängten Siegeln von allen dreien vor diesem nächsten zwölften Tag nach Weihnachten, der jetzt nächstens kommt, nach Datum dieser Urkunde überantworten und geben ohne Verzug, dass diese-Abma- chung, wie ich sie mit denen von Feldkirch nach dem Wortlaut und der Aussage dieser Urkunde übereingekommen bin, ihr guter Wille sei und dass sie auch alle drei betreffs aller oben bezeichneten
	        

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