Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 19 — brief des gegenwärtigen Schreibens, indem Wir zuerst bestimmen, dass das Mönchsleben, das, wie man weiss, nach dem Willen Gottes und der'Regel des hl. Benedikt in demselben Kloster eingeführt ist, dort für immer befolgt werden soll. Ausserdem, dass was immer an Besitzun- gen und Gütern dasselbe Kloster zu weltlichem und geistlichem Recht gegenwärtig besitzt oder in Zukunft durch Vergünstigung von Päpsten, die Freigebigkeit von Königen und Fürsten, durch Opfer der Gläubigen oder, auf anderem rechtlichem Wege, was Gott erweist, bekommen kann, das soll euch und euren Nachfahren fest und unangetastet ver- bleiben. Unter welchen Wir diese besonders anzuführen dafürhalten. Den Ort selbst, an dem das vorgenannte Kloster gelegen ist, mit aller seiner Zubehör. Die Kirche des hl. Johannes in Lingenau1 mit Zehen- ten, Gefällen, Böden, Besitzungen und aller ihrer Zubehör. Die Kirchen des hl. Petrus in Andelsbuch2 und der hl. Maria in Alberschwende:! mit Zehenten. Gefällen, Böden, Besitzungen und aller ihrer Zubehör. Das Patronatsrecht, die Gefälle und Zehenten, die ihr habt an der Pfarrkirche des hl. Gallus von Bregenz. Die Kapelle des hl. Nikolaus ebendort mit Zehenten und all ihrer Zubehör. Die Kapelle des hl. Georg in Lauterach4 mit Zehenten und all ihrer Zubehör. Das Patronatsrecht, die Zehenten und Gefälle, die ihr habt in den Kirchen von Sargans, Niederstaufen5, Primisweiler0, von Grünenbach7, Röthenbach8, Opfin- gen" und Sigmaringendorf10. Die Alpen, Grossbetriebe, Häuser, Böden, Gefälle, Besitzungen und Wälder, welche ihr in der Konstanzer Diö- zese, in der Gegend, die Bregenzerwald genannt wird, nach eurer Aus- sage besitzt. Den Grossbetrieb, den ihr habt am Orte, der Tutenbuch11 genannt wird, mit Böden, Besitzungen, Gefällen, Häusern, Wäldern, Fischrechten und aller ihrer Zubehör. Von Klaus12, von zum Viehhof13, von zu der Halden14, von zum Spital15, von zu Berg10, zum Held17-, von Lauterach, zum Kammerhof18, von zum Niederhof19, von Höchst20, von Staig21, von Dornbirn zum Huber22, von Diepoldsau23, von Alt- ach24, von Sulz25, von Rankweil28, von Schlins27, von Vaduz, von Sargans, von Alberschwende zum Maier28, von Niederstaufen5, von Taeringen29, von Bonlanden30, von Siggingen31, von Grünenbach7, von Isenhersriet32, von Röthenbach8, von Opfingen9, von Sigmaringen- dorf10, von Tüfingen33, von Ruschweiler34, von Dettingen35, und Ebrats- hofen30. Die Grossbetriebe,' mit Böden, Weingärten, Häusern, Fisch- rechten, Gefällen, Wäldern und aller ihrer Zubehör. Die Häuser, Bö- den, Gefälle und Besitzungen, die ihr habt in den Dörfern und Städten
	        

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