Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

während jeweils auf . den nächsten Montag nach' St-. Jakqbstag, auch ohne allen Betrug. Und diese, beiden Jahrzeiten soll man begehen jährlich beide mit .'einem gesungenen Totenamt am-Abend und'mor- gens mit vier Messen. Und soll auch jedesmal Totenamt und Jahrzeit jährlich-bezahlt werden, jeweils ohne Verzug auf den Tag, wie die Jahrzeit fällt'..und begangen wird, mit fünf Schilling guter Pfennige, Konst'anzer Münie oder Münze, die dann genehm ist ohne Betrug einem Leutpriester zu, F e 1 d k-i r c h , wer der ist und seinen Helfern, ausserdem mit einer Spende für arme: Leute, von weissen, pfennig- werten Broten vom Markt auch zu jeder der beiden Jahrzeiten, ohne allen Betrug. Es ist auch beredet, falls diese-Jahrzeiteri eines Jahres übersehen würden und unbegangen blieben; so sollen sie dann ohne Widerrede fallen von der Pfarrkirche an St.Johanne sk i "r che5. Und wenn sie da dann auch so übersehen und nicht begangen würden, wie oben bestimmt ist, so sollen sie darin unverhinde'rt ohne irgend- welche Widerrede wiederum gefallen sein an die Pfarrkirche S t. N>- kolaus ; der Wechsel soll so immerwährend bleiben. Nun sind diese Güter und Zinse, die zu diesen beiden Jahrzeiteri völlig gehören und darauf verwendet sind: zum ersten auf Rotk-äpplis Haus und Hofstatt-18 Schilling Pfennig Zins; dann auf der Eberlinin Haus zwei. Viertel Weizenzins; dann auf des H ü s s e n'Haus , drei Viertel Wejzenzins; dann auf des Red rers- Haus zwei Viertel Weizenzins; dann von Burkard Lütin drei'Viertel Weizenzins. Dann von dem Marx -e r3. zu E sehen zehn Viertel Weizen- zins, alles Feldkircher Mass4 und zwei Schilling. Pfennig Geld, alles Konstanzer "Münze: .Dazu ist auch ausbedungen .und beredet: falls ich oder meine Erben oder Nachkommen diese Jahrzeiten jähr- lich nicht bezahlten mit Pfennigen und mit Spenden, jeweils auf die Zeit,- wie oben bestimmt ist und so Jahr und Tag ungezählt vorbei- gehen liesseri", so sollen denn die vorgenannten Güter , und Zinse alle gar und gänzlich fallen und verfallen sein ohne irgendwelche Wider- rede dem Leutpriester zu Feldkirch oder St. Johann5, von welcher der beiden Seiten dann die .Jahrzeiten begangen werden. Und die sollen dann diese Zinse gänzlich zu ihren Händen nehmen und soll sie daran niemand hindern noch beirren so oder so, in keiner Weise. Und sollen auch sie dann diese Jahrzeiten begehen und leisten, vollkommen in aller Weise und Ordnung, wie hier oben wohl be- stimmt ist, dass dadurch Gott gelobt werde und die Seelen getröstet'
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.