Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

• . — 169 — gar vnd gantzlich / geuallen vnd vernähen sin än menglichs widerred dem. Lütprie7ster ze V e 1 t.k i r c h ,.ald gen- sant, Johansen5 wederunt denne 'du. jarzit/ begangen werdent . vnd die sont denne dise ziris gantzlich ze/ iren handen'nemen vnd sol su daran nieman sümen noch irren / suß noch sö dehains weges . vnd sond öch-sü dehne disü jarzit be-/gän vnd vsrichten in aller wise.'Vnd Ordnung volkomenlich' als. /hie vor. wolbeschaiden. ist . das got dauon gelopt werd vnd die / .selan getröstet. vnd i-r ere behalten.. Des alles ze warem vr- ,/künd vnd stäter sicherhait aller, dirr ding vnd geding, die: hie /beschaiden sint-.an. disem brief.. hän-'ich obgenanter .G 6 s s-w i n b. ä s i n g.e r 
1 7 burger ze Veltkirch min aigen Jnsigel an disen brief gehenket ./ Der geben wart ze Veit k.-i r c h in der.statt. än dem nächsten män- / tag vor sant Mychels tag.-Do man zalt .von. cristus gebürt / drü zehen hundert jar. achtzig jar . darnach in dem achten- den / jare.. . . .- " ' Übersetzung , '• Ich Goswin B ä s i n g e c *, Bürger zu F e 1 dk i r ch-künde und bekenne öffentlich mit dieser Urkunde allen denen, die ihn an- sehen, lesen'oderhören lesen-wegen dieser nachgenannten zwei .Jahr- zeiten, die hier in dieser Urkunde schriftlich' festgesetzt und bestimmt sind, dass ich die ausgestattet und gestiftet habe mit den nachbezeich- neten Gütern und Zinsen* jeweils auf die Zeit und den Tag, wie hier bestimmt ist'in dieser Urkunde; mit all der Ordnung und Bestimmung, wie hier auch mitgeteilt ist, und ich, habe- das; alles getan-und voll- bracht ' mit" guter Erwägung nach Rat und entsprechend dem guten Willen meiner Verwandten-.und-Erben, zu den Zeiten und .Tagen, da ich das alles rechtlich wohl tun konnte:' die eine Jahrzeit, die gehört Rudolf dem' alten Amman2 und Margaretha selig, seiner ehelichen' Hausfrau, und Fricken Amman selig, ihrer beider .Sohn, alles Bürger, von Fei kirch und die Jahrzeit-fällt und soll- begangen' werden ohne- allen Betrug jährlich je auf den. nächsten Montag nach St. Johannistag des Täufers im Sommer. Die' andere Jahrzeit wird zuteil Ruedi Amman2 selig, meinem • Vetter^ des, alten Ammans. Sohn und' Katharina., seiner Ehefrau und. Burkard'Amm an2 selig, ihrem Sohn und Agnes ihrer Tochter. Die Jahrzeit fällt "und'soll begangen werden auch jährlich immer-
	        

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