Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 132 — gestatten, Vmb die ansprach die / albrecht der amman von werdenb'erg hat zü Grauen vlrichen6 vmb ainen wingarten .im Rintal der im abgeslagen wart, do er sin redlich pfant waz, dar vmb habin / wir erhört der herren.svnbrief vnd nach dem selben • Sünbrief dunkt vns daz du ansprach mit den andern. kriegen' vnd stössen die do bericht wurden! / öch verricht wurd, vnd daz der amman an der ansprach nit hab . dirre vorgeschribener vrtail ze ainem offenen vrkünd habin wir vorgenanten fünf schidlüt / vnser jnsigele an disen brief gehenket, wir Graf vlrich 
von M o.n t f o r t °, vnd Graf a 1 b'r e c h t • von werdenberg7, henkin öch' an disen • brief vnser jnsigele ze ainer / offenner vergicht der vorgeschribener dinge . ditz beschach vnd wart diser'brief geben ze veltkirch an dem dunrstag ze jngändem, ögsten nach / Crisfs gebürt drü zehen-. hundert iar vnd .'da nach in dem zwai vnd vierzigostem jar. — Übersetzung • Wir, Herr Ulrich Walther von der Altenklingen1, Herr Eberhard von Büigle'n2, Herr Friedrich vom Riet4 und E g 1 o 1 f der Ältere von Rosenberg5, Schiedleute der edlen Herren von Montfort. von Werdenberg und von. Sargans tun kund mit diesem Brief, dass wir wegen der Streitigkeiten dieser Herren nach Feldkir.c'h angefordert wurden und auch dahin ge- kommen sind auf den ersten Sonntag nach St. Jakobstag und haben uns vorgelegt und darüber ein Urteil erbeten Graf Ulrich6, und Graf Albrecht von Werdenberg7, über die Streitpunkte, in denen sie gegenseitig Forderungen zu stellen hätten, wegen Zöllen und anderen'.Dingen,'die im folgenden aufgeführt sind; wir haben " auch diese ihre Streitsachen hiernach zum Ausgleich gebracht und darüber eidlich geurteilt, wie wir es am angemessensten verstanden, . ohne allen Betrug: wir. seien übereingekommen betreffs der Zölle, , dass Graf Hartman8, Ammann Kra.pf9 und Alb recht der Ammann von Werdenberg erfahren sollen zu Feldkirch und- zu. B 1 u d e n z •, wie sie- und ihre Leute von- alters her verzollt haben, so mögen sie von nun an auch' verzollen. Wegen der Pfändung, die der O e t10 bekennt, dass er sie vollstreckt habev in dieser Sache • können wir nicht , sprechen öder handeln, ausser dass ein Urteil darü- ber gesprochen werden soll, von uns oder von anderen Leuten, wenn
	        

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