Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 101 — alle Landleute insgesamt an dem Eschnerberg und die jenseits des Rheins Sax wärts zu ihnen gehören, zu Garns, und anderswo und dazu die Leute alle insgesamt zu Fuss- ach und Höchst bekennen und tun kund jedermann mit diesem gegenwärtigen offenen Brief, dass wir mit dem edeln, wohlgeborenen Herrn Grafen Hugo von Montfort,1 Herrn zu Bregenz und mit allen seinen Erben, Helfern, Dienern und den Seinen über die Feste N e u b u r g3 wie folgt, einen guten getreulichen Frieden ge- schlossen haben und den auch fest und treu halten wollen, für all unserer Eidgenossen Diener, Helfer und die Unsrigen, sie seien be- nannt oder unbenannt, die jetzt zu uns gehören und noch in Zukunft zu uns gehören werden, so, dass wir weder insgesamt noch einzeln mit dem Grafen Hugo von Montfort oder mit irgendeinem sei- ner Erben, Diener, Helfer oder den Seinigen oder die genannte Feste N e u b u r g irgend etwas Böses oder Unfriedliches zu schaffen haben sollen noch wollen, ihnen in keiner Weise verwehren sollen, in und auf dieselbe Feste zu führen, zu tragen, zu reiten, zu treiben und zu gehen nach ihrem Bedürfnis, ohne Trug von dem Tag des Briefdatums an das ganze nächste künftige Jahr hindurch und zwar bis zum näch- sten St. Gallentag, der dann kommt und diesen Tag ganz bis zur Nacht ohne Trug; auch mit der folgenden Bestimmung, dass dem vorgenann- ten Graf Hugo von Montfort alle jene zugehörigen Leute, die er vormals mit seiner Feste N e u b u r g zusammen innegehabt und in seiner Nutzung gehabt hat, die uns vorgenannten Eidgenossen ge- huldigt und geschworen haben, Zins und Steuer geben sollen, ganz in der Weise und Bemessung, wie sie ihm die bisher gegeben haben und nicht mehr, ohne Trug, solang der Frieden dauert. Sie sollen ihm auch ebensolang die gewöhnlichen Tägdienste für die Feste tun, wie sie ihm die vorher getan haben, auch sollen sie ihm in seinen anderen Gütern, die zur Feste gehören, es seien Weingärten oder andere Güter, keine Irrung tun und ihm seine Zinse und Steuern davon ordentlich zukom- men lassen, solange der Frieden dauert, ohne Trug. Es ist auch beredet wegen aller Leute, die zur Neuburg gehören, die zu uns vorge- nannten Eidgenossen nicht geschworen haben, dass wir ihm die wäh- rend des Friedens gänzlich unbelästigt bleiben lassen sollen und dass wir sie inzwischen nicht weiter bedrängen und zwingen sollen. Für den Fall, dass ihm einer oder mehr, von den zu Neuburg Gehöri- gen mit Zinsen, Steuern und Diensten, wie oben geschrieben steht,
	        

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