Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Ordination der politischen Arbeit der Partei und ihrer Mandatare sowie die Unterbreitung von Kandidatenvorschlägen für den Landtag und die Regie­ rung. Das Präsidium hat innerhalb des Vorstandes entscheidendes Gewicht. Dem 
Parteipräsidium gehören der Parteipräsident, zwei Vizeprä­ sidenten und zwei weitere vom Parteitag gewählte Mitglieder sowie das hauptamtliche Regierungsmitglied und der Fraktionssprecher an. Das Prä­ sidium tagt wöchentlich und leitet die Partei im Rahmen der festgelegten Richtlinien, führt die täglichen Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse von Parteitag, Landesausschuss und Vorstand (Art. 13 der Statuten). Die Auf­ gaben des Präsidenten decken sich in den wichtigsten Punkten mit jenen des Präsidenten der VU. Auch in der FBP ist das Parteipräsidium das politisch massgebliche Organ.17 Die 
Ansichten der beiden grossen Parteien sind heutzutage im wesentli­ chen identisch: beide bekennen sich zum Fürstenhaus und zur Demokra­ tie, sie stehen beide auf der Grundlage der Demokratie und treten für den sozialen Fortschritt und den Schutz der Umwelt ein. Diese Annäherung im Prinzipiellen hat zur Folge, dass die auf Öffentlichkeitswirkung bedachten Parteien oft um zweit- oder drittrangige Differenzen ein gewaltiges Getöse veranstalten, dessen Lautstärke in eklatantem Missverhältnis zur eigentli­ chen Substanz des Problems steht.18 Das 
Parteiensystem ist als kompetitives Zweiparteiensystem19 zu bezeich­ nen. Beide Parteien sind sozial umfassende Volksparteien20; sie sind Mitglie­ derparteien21, Gemeinwohlparteien22 und Sektionsparteien (d.h. sie sind aufgebaut aus Ortsgruppen).23 Beide tragen aber auch Charakteristiken einer Amtspatronagepartei: in der von grossen ideologischen Gegensätzen freien Atmosphäre in Liechtenstein können die «materialen Politikinhalte in den Parteiprogrammen gegenüber dem Ziel, die staatlichen Herrschaftspo­ sitionen mit eigenen Kandidaten zu besetzen, in den Hintergrund treten»24. Über die 
Unterschiede zwischen den Parteien bestehen zwar viele Behauptungen, aber kaum belegbare Fakten. Recht deutlich erkennbar ist 17 Befragung. 18 Vgl. MEIER Reinhard, Deutschland und die «Erlösung von der Grösse», NZZ vom 27./ 28.8.1988. 19 Vgl. BRUNNER, Regierungslehre, 348. 20 Vgl. GRUNER, Parteien, 144. 21 Vgl. GRUNER, Parteien, 144. 22 Vgl. BRUNNER, Regierungslehre, 338. 23 Vgl. BRUNNER, Regierungslehre, 338. 24 BRUNNER, Regierungslehre, 341. 96
	        

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