Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

liehe Abstimmungen erfolgen dagegen äusserst selten94; man «rauft sich zu­ sammen». Wie häufig es zu mehr oder weniger starkem Fraktionsdruck kommt, lässt sich nicht feststellen. Jede Partei behauptet von der anderen, häufiger Druck auf ihre Abgeordneten auszuüben. cc) Milizparlament Der liechtensteinische Abgeordnete ist ein 
Milizparlamentarier.:95 Er übt sein Mandat nebenamtlich und ehrenamtlich neben einem in der Regel unpoliti­ schen Hauptberuf aus. Die Vorzüge des Milizparlaments96 sind darin zu sehen, dass sich keine Sonderklasse von volksfremden Politikern entwik- keln kann. Der Abgeordnete wird nie zum «Funktionär», er bewahrt durch seine hauptberufliche Tätigkeit vielmehr eine gewisse Unabhängig­ keit gegenüber dem Staat, obschon er sich für diesen natürlich mitverant­ wortlich fühlt. Er bringt wertvolle zivile Erfahrungen ins Parlament ein (was die Sachkompetenz erhöht) und steht grundsätzlich weniger unter dem Diktat der Wiederwahl als ein Berufsparlamentarier. Die «Sesselkleberei» ist weniger ausgeprägt.97 «Das Milizparlament gewährleistet eine engere Verflechtung zwischen Volk und Parlament»98 und stärkt somit dessen Repräsentationsfunktion. Schliesslich verursacht ein Milizparlament nur geringe Kosten. Die 
Belastbarkeit von Milizabgeordneten stösst jedoch an Grenzen: Wer sich seinen Aufgaben im Landtag, der Vorbereitung der Geschäfte, der Arbeit in Kommissionen und Delegationen, in Fraktion, Partei, Gemeinde, Wahlkreis und Ortsgruppe, bei Veranstaltungen und Abstimmungskam­ pagnen und dem Kontakt mit Öffentlichkeit und Presse seriös widmen will, ist, nach der Berurteilung von BATLINER99, «jährlich zwischen 1-3 und 94 Entscheidend wäre in solchen Fällen die Frage, ob auch die stellvertretenden Abgeordne­ ten Stimmrecht haben. 95 Vgl. BATLINER, Parlament, 73 ff.; RIKLIN, Entwurf, 76 ff., 96 f.; RKLIN/OCHSNER, Parlament, 108 ff.; SCHLUSSBERICHT, 33 ff. 96 Für eine Zusammenstellung der Vorzüge und Nachteile des Milizparlaments vgl. RIKLIN, Entwurf, 123 ff. 97 Vgl. RIKLIN, Entwurf, 125. 98 Kritisch gegenüber der «Mythologisierung des Milizparlamentes als einzige Garantie für die Volksverbundenheit der Legislative» äussert sich SCHMID Gerhard, Machtverteilung, 204. 99 BATLINER, Parlament, 74; g.M. die befragten Abgeordneten. 58
	        

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