Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Geschäfl^rüfungskommission behandelt. Der Landtag berät über Rech­ nung und Rechenschaftsbericht in einem Traktandum. Finanzdebatte und politische Rechenschaftsabnahme sind vermischt. Es wird vorgeschlagen, Landesrechnung und Rechenschaftsbericht sowohl in der Vorberatung als auch im Landtag zu trennen. Die Landes­ rechnung wäre mit einem kurzen Bericht über das Finanzgebaren pro Res­ sort zu ergänzen (S. 257). Nr. 25 Vermehrter Einsatz von Kennzahlen Vom Instrument der Kennzahlen wird in der Landesrechnung wenig Gebrauch gemacht. Es feilt den Abgeordneten schwer, sich einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Staatsfinanzen zu verschaffen. Es wird vorgeschlagen, die wichtigsten Haushaltskennzahlen in der Lan­ desrechnung auszuweisen (S. 258). 2. Rechenschaftsbericht Nr. 26 Bessere Strukturierung des Rechenschaftsberichts Der Aufbau des Berichts ist nicht durchwegs logisch und die Struktur der Ressortberichte ist uneinheitlich. Diese erscheinen teilweise als unzusam­ menhängende Anhäufung von Zahlenmaterial. Es wird vorgeschlagen, Weisungen über den Aufbau der Ressortberichte zu erlassen. Der Rechenschaftsbericht sollte als zusammenhängender Text (mit Verweisen auf Tabellen im Anhang) vorgelegt werden (S. 262). Nr. 27 Kontrolle über anhängige Verstösse Der Landtag führt keine Kontrolle über die noch zur Beantwortung anste­ henden Motionen, Postulate und Interpellationen. Es wird vorgeschlagen, von der Regierung jährlich eine Aufstellung der noch offenen Motionen, Postulate und ev. auch Interpellationen zu verlan­ gen. Diese Liste könnte Teil des Rechenschaftsberichts bilden (S. 263). Wenn ein Postulat auch nach drei Jahren noch unbeantwortet ist, wären die Gründe für die Verzögerung darzulegen (S. 175). 381
	        

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