niemanden verletzen wolle.10 Schliesslich wird aus Angst vor «Retourkut schen» auch auf die Regierungsmitglieder der gegnerischen Partei bis zu einem gewissen Grad Rücksicht genommen." Die Koalitionsregierung bildet aber auch das wirksamste Kontroll- und Informationssystem des Staates. Die im Kollegium stattfindenden Intraor- gan-Kontrollen sind anscheinend äusserst wirksam. Ein Verzicht auf die Koalition hätte für die Minderheitspartei schwerwiegende Nachteile: der direkte und ungehinderte Nachrichtenfluss von der Regierung zu Partei und Fraktion (der allerdings zu einer Informations-Abhängigkeit von den eigenen Regierungsräten führt)12 und vom Parteivolk zur Regierung würde ebenso unterbunden wie jede Mitbestimmung. Die Mitsprache bei Stellen besetzungen wäre ausgeschlossen und die Minderheit würde eine Profilie- rungsmöglichkeit, ja «die Aura der Regierungsfähigkeit»13 verlieren. BATLINER14 hat auf die Ausprägungen, Chancen, Gefahren und Hin dernisse sowohl eines Systems mit Mehrheitsprinzip und echter Opposi tion als auch einer Konkordanz nach ausländischem Vorbild hingewiesen. Seine Ausführungen brauchen nicht wiederholt zu werden. In bezug auf die Wirksamkeit der Kontrolle kann festgestellt werden, dass von einem Wechsel vom System der Ko-Opposition zu einem der reinen Opposition nicht zwangsläufig Verbesserungen zu erwarten wären. b) Wirkung zusätzlicher Parteien Markante Auswirkungen auf die Landtagsarbeit hätte der Einzug weiterer Parteien. Eine ernsthafte Kontrolle könnten sie allerdings nur ausüben, wenn sie Fraktionsstärke erreichten15 und damit in den Genuss der den Fraktionen zustehenden Rechte kämen. Da eine dritte und ausserhalb der 10 GESER, 19, beschreibt als typisches Merkmal kleiner politischer Systeme die «Rücksicht nahme auf die Wähler, und zwar nicht auf eine abstrakte Vox populi, sondern auf ganz konkrete Menschen - Nachbarn, Verwandte, Berufskameraden, Kunden und Vereinsbrii- der...» 11 Befragung. 12 Befragung; vgl. EICHENBERGER, Staat, 485. u Befragung, Regierungschef-Stellvertreter Herbert Wille. 14 BATLINER, Parlament, 120 ff.; ders., Porträt, 16. 15 Im Interesse einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle wäre deshalb die Grenze für die Bildung einer Fraktion tief anzusetzen; vgl. RIKI.TN, Entwurf, 74. 359