Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Ihre Voten fielen kritischer aus als jene der Mehrheit. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es häufig an der Konsequenz fehlte: trotz Beanstan­ dungen wurden die allermeisten Vorlagen einstimmig gutgeheissen. Dass die Opposition regelmässig verbal bleibt und sich im Abstimmungsverhal­ ten nicht widerspiegelt, dürfte nicht zuletzt auf die gute finanzielle Lage des Staates zurückzuführen sein, welche die parlamentarische Finanzaufsicht weitgehend leerlaufen lässt. Nebst dieser Betrachtung der manifesten Kontrolle gilt es den grossen nichtmanifesten Teil nicht zu vernachlässigen. Besonders im kleinen System werden formale Strukturen, wie GESER5 feststellt, häufig umgangen, und der Raum der noch öffentlich sichtbaren Vorgänge wird drastisch reduziert. OBERREUTHERS6 These, wonach «die in der Öffentlichkeit sichtbare Kontrolle der Opposition... in der Regel nicht effizient (ist), und die effi­ ziente Kontrolle im Schoss der Mehrheit... in der Regel in der Öffentlich­ keit nicht sichtbar» ist, hat auch in den liechtensteinischen Verhältnissen eine gewisse Berechtigung, wenn sie auch in dieser Schärfe kaum belegbar ist. Die vorliegende Untersuchung lässt, unter Berücksichtigung aller Kon­ trollinstrumente und unter Einbezug nichtformeller und nichtmanifester Kontrollmechanismen, keine Aussage darüber zu, ob die Minderheitsfrak­ tion eine stärkere Kontrolle über die Regierung ausübe als die Mehrheit. Dem Ko-Opposition-System sind Elemente eigen, die die Kontrolle behindern, und Elemente, die sie fördern. BATLINER7 weist darauf hin, dass die «Versuchung eines in vielem sich arrangierenden und Kontrolle verhindernden Duopols» nicht gering sei. Kontrolliert werde nur, «soweit keine Rücksichten zu nehmen sind. Und es sind die nicht wenigen liechten­ steinspezifischen Rücksichten, die die Kontrolle durch verschiedene hinter­ einander gesetzte Filter verdünnen. Einmal sitzen eigene Leute mit in der Regierung.. .»8, in Bereichen, in denen Regierungsmitglieder aus beiden Lagern beteiligt sind, sei die Kontrolle weitgehend ausgeschaltet' und die knappen Mehrheitsverhältnisse Mimten die Kontrolle, da sich jede Partei ängstlich um ihre Anhänger sorge und (ausser reinen Gegnern) möglichst 5 GESER, 24. 6 OBERREUTHER Heinrich, zit. in: STADLER, 111. 7 BATLINER, Porträt, 17. 8 BATLINER, Parlament, 155; vgl. BÄUMLIN, Kontrolle, 181 ff.; EICHENBERGER, Gewalt, 176 ff.; PAPPERMANN, Regierung, 116. 9 Vgl. THAYSEN (Bundestag, 68): «Eine Opposition, die an der,Verbesserung' eines Geset­ zes.. . mitarbeitet, macht sich mitverantwortlich für alle Mängel des Gesetzes.». 358
	        

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