Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

aktuelle Vorlagen, neue aussenpolitische Entwicklungen und über die Ab­ sichten und Pläne der Regierung. Anschliessend erfolgt eine Diskussion. In einem durch den Kommissionspräsidenten selber erstellten, kurzen Proto­ koll werden die wichtigsten Punkte aufgeführt; ein Wortprotokoll wird nicht geführt. Ein Versand an sämtliche Abgeordneten findet nur statt, wenn ein Traktandum vorbesprochen wurde, über welches der Landtag Beschluss zu fassen hat. Ansonsten geht das Protokoll nur an die Kommis­ sionsmitglieder und den Landesfürsten. Am Jahresende orientiert die APK im nichtöffentlichen Landtag zusammenfassend über ihre Tätigkeit.6 c) Arbeitsbedingungen In aussenpolitischen Angelegenheiten kommt der Regierung ein beinahe vollkommenes Informationsmonopol zu.7 Der Aussenminister ist nach übereinstimmenden Aussagen der Abgeordneten meist die einzige Infor­ mationsquelle. Die Befugnisse der Kommission sind in § 60 GOLT geregelt; es sind dies, mangels spezieller Vorschriften in der Geschäftsordnung oder im VwKG, die für die FiKo und die vorberatenden Kommissionen geltenden Bestim­ mungen. Von Bedeutung ist insbesondere, dass die Befragung von Beamten und die Akteneinsicht der Zustimmung der Regierung bedürfen. Die Kom­ mission hat die Möglichkeit, bei Bedarf aussenstehende Experten beizuzie­ hen. In der Praxis werden jedoch selbst diese relativ schwachen Kontrollbe­ fugnisse nicht ausgeschöpft. Die Kontrolle erfolgt ausschliesslich mittels Fragen, kritischen Diskussionen und durch die Forderung nach Spezialbe­ richten. So ersuchte die APK in ihrer Sitzung vom 21.8.1986 die Regierung, «ihr eine Zusammenfassung der spezifisch liechtensteinischen Chancen und Risiken, die sich aus einer UNO-Mitgliedschaft ergeben können, vor­ zulegen sowie einen Lösungsvorschlag... zu erarbeiten»8. Die Infrastruktur der APK wird, wenn ein entsprechender Bedarf besteht, durch das Amt für Internationale Beziehungen gestellt.9 Einen Aus­ bau oder die Verselbständigung der Kommissionsdienste erachten die Ab­ geordneten als nicht dringlich. 6 Befragung. 7 Es scheint dies in der Natur der Sache und nicht an den liechtensteinischen Verhältnissen zu liegen. Vgl. FRENKEL, 1398. 8 Beantwortung der Interpellation vom 19.1.1987 betr. Standort und Zielsetzungen der liech­ tensteinischen Aussenpolitik, 30. 9 Befragung. 335
	        

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