Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

3. Aussenpolitische Kommission (APK) a) Zusammensetzung Tabelle 30 Mitglieder der Außenpolitischen Kommission von 1978 bis 1985 78 
79 80 81 82 83 84 
85 Karlheinz Ritter V V V V V V V 
V Gerard Batliner * 
-r 
8fr * Franz Beck (S) * -r * 
* * Sfr Wolfgang Feger * * 
* Peter Marxer *r * Anton Hoop (S) Armin Meier * * 
Sfr Josef Biedermann -r * 
'{• Paul Kindle ifr sfr 
* * Anmerkungen: v: Vorsilz »: Mimliedschaft (S): Stellvertretender Abgeordneter (F. Beck ab 1982) Während etwa in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz selbst1 den Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten verfassungsrechtlich fest­ legt, besteht für die Aussenpolitische Kommission (APK) in Liechtenstein keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. § 48 GOLF nennt als ständige Kom­ missionen nur die FiKo und die GPK. Bei der APK handelt es sich nun aber ohne Zweifel ebenfalls um eine ständige Komrmsdoni, ist ihre Tätigkeit doch nicht auf bestimmte Vorlagen (wie bei vorberatenden Kommissionen, § 49) oder Ereignisse (wie bei den Untersuchungskommissionen, § 50) beschränkt. Wie die FiKo und die GPK wird sie für die gesamte Sitzungs- Art. 45 a GG. 2 «Der Landtag hat für die laufende Sitzungsperiode eine Finanzkommission und eine Geschäftsprüfungskommission zu wählen.» 3 G. M. VOGT, Landtag, 34. 333
	        

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