Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Tabelle 27 Zahl der FiKo-Sitzungen zwischen 1978 und 1985 1978 1979 1980 
1981 1982 
1983 1984 
1985 6 5 
7 7 5 5 
7 
7 Die Kontrolbbjekte werden nach § 55 GOLT in drei Gruppen gegliedert: 1. Prüfung und Begutachtung des Voranschlags;4 2. Prüfung und Begutachtung von «Finanzvorlagen» (Vorlagen über Kre­ dite, Bürgschaften, Anleihen des Staates, Kauf und Verkauf von Liegen­ schaften, Ausfuhrung von Staatsbauten, Gewährung ausserordentlicher Beiträge und Unterstützungen); 3. Überprüfung der Gesetzesvorlagen in finanzieller Hinsicht. Die Kontrolle durch die FiKo ist also vorlagengebunden und erfolgt vor­ gängig, d. h. vor dem Eingehen einer finanziellen Verpflichtung. Die FiKo scheint nicht befugt zu sein, aus eigenem Antrieb tätig zu werden oder eine mitschreitende Kontrolle im Sinne einer ständigen Überprüfung des Finanzgebarens wahrzunehmen. Die Sitzungen derFinanikommission dauerten in den untersuchten Jahren nur sehr kurz. Tabelle 28 zeigt, dass die durchschnittliche Sitzungsdauer eine bis anderthalb Stunden betrug; die längste Sitzung währte 135 Minu­ ten, die kürzeste bloss 30 Minuten.5 Tabelle 28 Durchschnittliche Sitzungsdauer der FiKo in Minuten 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 51 66 62 
73 90 90 88 80 4 Die Budgetprüfung anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts sowie staatlicher Betriebe (§55 Abs. 1 GOLT) wird hier vernachlässigt, da sie die Kontrolle der Regierung nicht betrifft. 5 FiKo-Prot v. 12.11./29.11.1984, resp. 13.12.1979. 324
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.