Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

teresse des Landtags und werden diskutiert, ob sie auf der Traktandenliste stehen oder nicht. Haben sie diesen Gehalt nicht, dann wird auch ein ent­ sprechender Tagesordnungspunkt keine Debatte auslösen. Ein letztes Wort zu den Arbeitsbedingungen: die Mehrheit der Abgeord­ neten wünscht sich im Zuge der Parlamentsreform eine minimale perso­ nelle Infrastruktur, ein verwaltungsunabhängiges Landtagssekretariat.60 Dieses könnten die Kommissionsmitglieder insbesondere von administrati­ ven Arbeiten entlasten. Ein Sekretariat wäre in der Lage, Hilfestellung bei der Vorbereitung der Ämterprüfungen zu leisten und könnte die Ausferti­ gung der Protokolle übernehmen.61 2. Finanzkommission (FiKo) a) Zusammensetzung Im Gegensatz zur GPK kann sich die Finanzkommission (FiKo) nicht direkt auf die Verfassung abstützen. Ihre Rechtsgrundlage ist die GOLT. § 48 legt fest, dass der Landtag für die laufende Sitzungsperiode eine Finanz­ kommission zu wählen hat. Aus der Marginalie geht hervor, dass es sich um eine ständige Kommission handelt. § 55 umschreibt den Aufgabenbereich, § 60 die Befugnisse. Die FiKo besteht aus fünf Mitgliedern (§ 52 Abs. 1 GOLT): drei Vertre­ tern der Mehrheitsfraktion (darunter dem Kommissionspräsidenten) und zwei Mitgliedern der Minderheit. Sie werden vom Landtag auf Antrag der Fraktionen jeweils in der ersten Landtagssitzung gewählt. In der Untersu­ chungsperiode erfolgte ihre Wahl stets einstimmig bei Stimmenthaltung der Gewählten. Stellvertretende Abgeordnete sind gemäss § 52 wählbar, in den Jahren 1978-85 waren indessen ausschliesslich ordentliche Abgeordnete in der FiKo vertreten (Tabelle 26). Aufgrund der zwischenparteilichen Besprechungen zwischen der VU und der FBP vom 28. August 1987 wer­ den stellvertretende Abgeordnete in Zukunft generell nicht mehr als Mit­ glieder in Landtagskommissionen gewählt.1 60 Befragung; vgl. LVB1 v. 15.10.1987. 61 Vgl. PARLIAMENTS, 654. 1 LVa v. 1.9.1987; LVB1 v. 1.9.1987. 322
	        

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