sionsstelle vor. Auf diesen Bericht stützt sich die Kommission mangels Sachkunde stark ab.28 Die zweite Sitzung dauert 1-2 Stunden. Der Leiter der Finanzkontrolle führt das Protokoll
29 Dieses hatte in den Jahren 1978-85 einen durchschnittlichen Umfang von 35 Seiten. Im Jahre 1985 war das Protokoll wie folgt aufgebaut: 1. Rechtsgrundlage, Prüfungsumfang 2. Bericht der externen Revisionsstelle (Ergebnis) 3. Laufende Rechnung 4. Investitionsrechnung 5. Gesamt-Verwaltungsrechnung 6. Vermögensentwicklung 7. Kreditüberschreitungen 8. Antrag Der Abschnitt «Kreditüberschreitungen» wird ergänzt durch einen 15seiti- gen Anhang, in welchem die Regierung jene Kreditüberschreitungen be gründet, welche nicht durch bewilligte Nachtragskredite abgedeckt sind. Die Begründungen wurden stets zur Kenntnis genommen. Im «Antrag» empfiehlt die GPK dem Landtag, die Landesrechnung zu genehmigen und die Regierung zu beauftragen, den verantwortlichen Stellen der Landesver waltung sowie allen Beamten und Angestellten für ihre gute Arbeit den Dank des Landtags auszusprechen. In seltenen Fällen äussert die GPK Kritik: in der Sitzung vom 17.6.1980 betrachtete es die Kommission «als unbefriedigend, dass die von der Ost schweizerischen Treuhandgesellschaft festgestellten Falschveranlagungen nicht korrigiert worden sind...» Gelegentlich wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Regierung oder der externen Revisionsstelle zusätzliche Informationen und Stellungnahmen einzuholen.30 cc) Spezielle Aufgaben Gemäss Art. 5 Abs. 2 VwKG kann die Geschäftsprüfungskommission vom Landtag auch für «besondere Prüfungen und Untersuchungen» eingesetzt 28 Befragung, Gerold Matt. Ausdrücklich auch das Protokoll der GPK vom 29.5./4.6.1984 betr. Landesrechnung 1983,2: «Sie stützte sich dabei weitgehend auf den Prüfungsbericht der externen Revisionsstelle ab...» 29 Unterzeichnet wird es allerdings vom Präsidenten und dem offiziellen Schriftführer der Kommission. 30 Z.B. in den Sitzungen vom 25.5-/9.6.1983. 311