Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Die Kommission tagt nichtöffentlich. Über die Verhandlungen ist Still­ schweigen zu bewahren (§ 54 GOLT). Dies gilt (im Prinzip) auch gegen­ über der eigenen Fraktion, da die Sitzungen nicht parlamentsöffentlich sind. Diese Vertraulichkeit hat Vor- und Nachteile: Der Ausschluss der Öffent­ lichkeit verfolgt den Zweck, eine wirklich freie Diskussion entstehen zu las­ sen. Die im Plenum unter dem Druck der Fraktionsdisziplin stehenden Ab­ geordneten sollen in den Kommissionssitzungen die Freiheit haben, sachli­ chen Argumenten zu folgen, von welcher Seite sie auch immer vorgebracht werden.13 Die Auskünfte mögen hier offener, «die Aussprache sachkundi­ ger und tendenzloser, die Kritik heftiger und treffender sein»14. EICHEN­ BERGER15 weist aber auch auf die Gefahr hin, dass mit der Aussperrung der Öffentlichkeit der Effekt der Kritik geschwächt oder vor Parlament und Volk verborgen werden könne. Eine mit erfahrenen oder machtbewussten Mitgliedern besetzte GPK könne sich vom Plenum ablösen und weitge­ hend verselbständigen. In Liechtenstein ist letzteres allerdings nicht festzu­ stellen. Die Kontmllobjekte der GPK lassen sich in drei Gruppen gliedern: aa) Amterprüfung; bb) Prüfung der Landesrechnung; cc) spezielle Auf­ gabe gemäss konkretem Auftrag des Landtages. aa) Ämterprüfung Die Geschäftsprüfungskommission legt Anfang des Jahres fest, welche Amter geprüft werden sollen.16 Sie achtet bei ihrer Auswahl darauf, dass zwischen den einzelnen Prüfungen eine «sinnvolle Frist» verläuft; als Ziel­ vorstellung nannten mehrere Abgeordnete, dass jedes Amt einmal innert vier Jahren besucht werden sollte.17 Weitere Auslöser einer Prüfung können Presseartikel, Gerüchte oder Briefe besorgter Bürger sein. 13 Vgl. in diesem Sinne PARTSCH, 83. 14 EICHENBERGER, Staat, 385; vgl. RIKLIN, Entwurf, 256 f. 15 EICHENBERGER, Staat, 384. 16 Abg. Johann Kindle, in: LVBI v. 15.10.1987. Die Realisierung des Prüfungsplans kann sich allerdings hinauszögern. So wurde in der Sitzung vom 26.4.1979 beschlossen, bei welchen Ämtern «demnächst» vorzusprechen sei. Es wurde Juli 1981, bis als letztes das Amt für Auswärtige Angelegenheiten geprüft war. 17 Z. B. Befragung, Josef Biedermann. Die gleiche Zielvorgabe hat etwa die Staatswirtschaft­ liche Kommission des st. gallischen Grossen Rates, Rene Romanin, in: St. Galler Grossan­ zeiger v. 18.10.1984. 306
	        

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