Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Die Eingabe der Volkspartei forderte, dass «in Liechtenstein gleiches Recht für alle gelten soll» und entweder auch gegen Büchel, BP (wie schon gegen Schädler, VP), Ministeranklage erhoben, oder aber «die ganze teure und den Landfrieden gefährdende Angelegenheit schleunigst aus der Welt geschafft werde». Der Landtag stellte in seiner Sitzung vom 7.5.1931 fest, dass die Anschuldigungen nicht der Wahrheit entsprachen und die Begehren der Petenten abzuweisen seien. Die gemachten Vorwürfe wogen allerdings der­ art schwer28, dass Regierungsrat Büchel selbst eine Möglichkeit forderte, vor den Augen der Öffentlichkeit seine Unschuld beweisen zu können. Er bat nicht um «Milde» oder «Reinwaschung», sondern ersuchte im Gegen­ teil den Landtag, «mich vor den Staatsgerichtshof zu stellen, entweder un­ ter dem Titel Ministeranklage oder im Disziplinarverfahren, wo vielleicht auch herauskommen würde, ob ich schuldig bin oder nicht»29. Der Landtag entsprach diesem Wunsch und fasste einstimmig den Beschluss, dem Staatsgerichtshof den Auftrag zu erteilen, die Sache Peter Büchel im Wege eines Disziplinarverfahrens zu untersuchen und das Ergebnis der Untersu­ chung dem Landtage bekanntzugeben.30 Gleichzeitig beschloss der Land­ tag (gemäss Art. 2 DiszG), dass Regierungsrat Büchel während der Diszi­ plinaruntersuchung weiterhin amtieren dürfe und solle. In seinem Bericht vom 16.1.1932 stellte der Staatsgerichtshof fest, dass erstens alle Unterlassungen und Handlungen, welche Büchel als pflicht­ widriges Verhalten zur Last gelegt worden waren, vor dem 7. Mai 1928 stattgefunden hatten und somit wegen Verjährung (Art. 44 Abs. 3 StGHG) nicht mehr in Disziplinaruntersuchung gezogen werden konnten.31 Zwei­ tens fand der StGH auch sachlich kein pflichtwidriges Verhalten vor. d) Beurteilung Das Disziplinarverfahren gegen Büchel zeitigte keine direkten politischen Folgen. Das Verfahren wurde nicht als Massnahme des Parlaments gegen ein Regierungsmitglied verstanden, sondern es gestattete Regierungsrat 28 Regierungsrat Büchel: «Wenn man diese Eingabe liest, muss man den Eindruck bekom­ men, dass ich der grösste Verbrecher im Lande bin.» (LT Prot v. 7.5.1931, 27.) 29 LT Prot v. 7.5.1931, 27. 30 LT Prot v. 7.5.1931; StGHE 1931, 45. 31 Diskussion der Verjährungsfrist in StGHE 1931, 47. 293
	        

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