Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

In der Diskussionsintensität - gemessen an der Zahl der Voten - unterschei­ den sich die beiden Legislaturperioden deutlich: In die Jahre 1978-81 fielen 171 Voten (81 Prozent) gegenüber 41 Voten (19 Prozent) in den Jahren 1982— 85. Diese deutlich geringere Aktivität in der zweiten Legislaturperiode wird durch die kleinere Zahl der aussenpolitischen Geschäfte (25 gegenüber 39) und einen statistischen Ausreisser mit 39 Voten34 im Jahre 1981 nicht hinrei­ chend erklärt. Auch waren die Verhandlungsgegenstände nicht weniger bedeutsam, fiel doch etwa der Beitritt zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)35 in diese zweite Periode. Es spricht auch nichts für eine Verlagerung der Debatte in den nichtöffentli­ chen Landtag. Vielmehr muss aus den vorliegenden Zahlen gefolgert wer­ den, dass sich der (Gesamt-) Landtag mit aussenpolitischen Fragen weniger intensiv befasst hat. Diese Schwächung der Kontrolle im öffentlichen Ple­ num wird von mehreren Abgeordneten auf die veränderte personelle Besetzung des Parlaments ab 1982 zurückgeführt. Demgegenüber sprach Landtagspräsident Karlheinz Ritter von einem «an aussenpolitischen Fragen zunehmend interessierten Landtag»36. Die Auswertung der Debatten von 1978 bis 1985 vermag diese Aussage zumin­ dest für das Plenum nicht zu bestätigen. Möglicherweise manifestiert sich dieses Interesse aber in der Aussenpolitischen Kommission.37 Als Folge der vereinbarten gemeinsamen Aussenpolitik fielen im öffentli­ chen Landtag nur selten kritische Voten. Am 30.6.1978 bemängelte Abg. Gerard Batliner, dass ein Vertrag ohne Vorbehaltsvermerk (vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages) unterzeichnet worden sei38, am 20.12.1978 rügte Abg. Wolfgang Feger, dass die Regierung die Stelle eines ständigen Vertreters in Strassburg zu früh versprochen habe.«... der Land­ tag steht wieder einmal vor einer vollendeten Tatsache, da er nur zustim­ mend applaudieren kann.»39 Kritisch äusserte sich Abg. Armin Meier am 34 Betr. die teilweise Suspendierung von Art. 3 der liechtensteinisch-schweizerischen Verein­ barung vom 6.11.1963 über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im andern Vertragsstaat (29.9.1981). 35 Landtagssitzung vom 30.6.1982. 36 LT Prot 87 I 378. 37 Landtagspräsident Karlheinz Ritter, LT Prot 87 I 378. 38 Betr. Vertrag mit den Kantonen Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwaiden und Appenzell Innerrhoden betr. das Lehrerseminar Rickenbach. Der Genehmigungsvorbehalt war nur in einem Begleitschreiben enthalten. 39 Betr. die Schaffung einer Stabsstelle für die ständige Vertretung des Fürstentums Liechten­ stein beim Europarat in Strassburg; LT Prot 78 II 478. 272
	        

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