Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

unterbreitet werden»15. Zum andern diskutiert, kritisiert und lenkt die Volksvertretung die aussenpolitische Tätigkeit der ihr verantwortlichen Regierung mittels der allgemeinen Instrumente der parlamentarischen Kontrolle (aufgrund von Art. 78 Abs. 1 LV), insbesondere durch die Bud­ get- und Finanzhoheit und durch das Stellenbewilligungsrecht (Art. 11 LV). Diese Beteiligung des Landtages an der Gestaltung der Aussenpolitik ist nicht bloss verfassungsmässige Pflicht, sondern entspricht auch ausdrückli­ chen fürstlichen Aufforderungen.16 Die aussenpolitische Mitwirkung des Parlaments steht indessen gewissen Schwierigkeiten gegenüber: Die Aussenpolitik kann durch die allgemeine Gesetzgebung kaum gesteuert werden, und die aussenpolitischen Aktivitä­ ten sind oft schwer durchschaubar.17 Die notwendige Diskretion und Flexi­ bilität oder das Staatsinteresse verunmöglichen oft eine öffentliche Debatte. Schliesslich kann der Landtag umgangen werden durch Regierungs- und Verwaltungsabkommen, welche seiner Zustimmung nicht bedürfen. Den genannten Schwierigkeiten versucht der Landtag auf zwei Arten zu begeg­ nen: erstens durch die Einsetzung der Aussenpolitischen Kommission (APK), die zu vorgängiger und mitschreitender Kontrolle in der Lage ist und auch vertrauliche Akten verarbeiten kann. Zweitens durch die Beratung vieler aussenpoütischer Fragen im nichtöffentlichen Landtag, wo ein ungezwun­ gener Dialog mit der Regierung gepflegt werden kann. Diese Verhandlun­ gen gelangen nicht in die Presse und werden nicht parteipolitisch ausge­ schlachtet. Die dargestellten Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse von Fürst, Regierung und Landtag machen deutlich, dass alle Organe andauernd an 16 Anlässlich der Thronrede von 13.4.1939 wandte sich S. D. Fürst Franz Josef IL an die Ab­ geordneten: «Auch Sie haben mitzuwirken, wenn es sich um die Gestaltung unserer aus­ senpolitischen Beziehungen handelt..THRONREDEN, 9 In seiner Thronrede vom 27.3.1985 äusserte sich auch S. D. Erbprinz Hans Adam zur Rolle des Landtag in der Aussenpolitik. «Falls wir... nicht mit unserer Aussenpolitik im Graben landen wollen, braucht es die Unterstützung im Volk. Dabei tragen Sie, sehr ge­ ehrte Herren Landtagsabgeordnete, als gewählte Vertreter des Volkes eine besondere Ver­ antwortung. Eine Aussenpolitik ist in einem Land mit direkter Demokratie nur erfolg­ reich, wenn diese vom Volk verstanden und getragen wird.» (LT Prot 85 I 7.) Vgl. auch Thronrede vom 8.4.1987, in: LVBI v. 9.4.1987; Thronrede vom 18.3.1989, in: LVa und LVBI v. 20.3.1989: «Auch in Zukunft werde ich Sie solange um eine Stellung­ nahme bitten, bis Sie entweder einem UNO-Beitritt zugestimmt oder diesen abgelehnt haben.» 17 Befragung. 267
	        

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