Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

gen an sich als Schuldbeweise zu betrachten.269 DEYHLE270 hält fest, dass Abweichungen keinesfalls dazu dienen dürfen, jemanden wegen einer «fal­ schen» Planung an den Pranger zu stellen. Vielmehr ergibt sich durch den Vergleich von Rechnung und Budget (von Ist und Plan) die Möglichkeit, den Finanzhaushalt in Zukunft besser zu steuern, «Korrekturzündungen» einzuleiten und den Ursachen der unerwarteten Entwicklungen auf die Spur zu kommen. Der liechtensteinische Landtag behandelt die Landesrechnung gemein­ sam mit dem Rechenschaftsbericht. Es ist häufig nicht möglich, die Voten zuzuordnen. Da sich sehr viele Wortmeldungen jedoch an konkreten Rechnungspositionen orientieren und die Debatte dem Aufbau der Rech­ nung folgt, werden die Plenumsberatungen an dieser Stelle - und nicht beim «Rechenschaftsbericht» - beschrieben und analysiert. Die Behandlung im Plenum wird eingeleitet durch ein Referat des Präsi­ denten der Geschäftsprüfungskommission. Die Intensität der nachfolgen­ den Debatte ist dargestellt in Tabelle 19. Tabelle 19 Zahl der abgegebenen Voten zu Rechenschaftsbericht und Landesrech­ nung nach Parteizugehörigkeit der Votanten und Jahr 1978 
1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 VU 17 8 16 10 15 18 35 14 FBP 21 
8 10 30 18 
27 30 28 Sie zeigt auf, dass die Wortmeldungen aus den Reihen der FBP gegenüber jenen der VU mit 172:133 leicht in der Überzahl waren. Aus dieser Feststel­ lung darf jedoch nicht geschlossen werden, dass die Minderheitspartei in der Debatte ein Übergewicht hätte oder eine besondere Kontrollfunktion wahrnähme. Die Prüfung und Genehmigung von Landesrechnung und Rechenschaftsbericht ist in der Praxis nur in geringem Masse eine politische 269 DEYHLE H, 12 f. 270 DEYHLE H, 13. 254
	        

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