Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Aufwände, und auch die Investitionsrechnung wies mit zwei Ausnahmen262 positive Saldi auf. Abgeordnete wiesen bei verschiedenen Gelegenheiten auf diese für die Motivation zur parlamentarischen Kontrolle wesentliche Sachlage hin: «Auch die Feststellung, das Ergebnis sei günstiger ausgefallen als der Voranschlag, bringt im wesentlichen nichts Neues, denn das gehört fast schon zur Tradition»263;«... die finanzielle Lage unseres Staatshaushal­ tes als ausserordentlich gut bezeichnet werden kann»264; «Die nicht zweck­ gebundenen Finanzzuweisungen... (brachten einige Gemeinden in Ver­ legenheit ..Anm. d.Verf.), weil sie vom Segen so überrascht waren, dass sie nicht mehr wussten, was damit anzufangen...»265 Die ungeplanten Millionenüberschüsse schaffen zweifellos eine milde Stimmung in der Aufsichtsbehörde.266 - Plenardebatte Der Massstab der parlamentarischen Kontrolle der Landesrechnung ist sowohl ein rechtlicher, als auch ein wirtschaftlicher267 (Sparsamkeit, Haus­ haltsgleichgewicht, Wirtschaftlichkeit) und ein politischer268 (Notwendig­ keit, Zweckmässigkeit usw.). Der Landtag hat seine primäre Aufgabe indessen nicht in der Prüfung der buchhalterischen Richtigkeit der Details zu suchen; vielmehr soll das Plenum der Ort der politischen Auseinander­ setzung mit den grossen Linien, der öffentlichen Kritik, der Offenlegung von Missständen und schliesslich auch des Lobes sein. Die Prüfung der Übereinstimmung der Rechnung mit dem Voranschlag liefert die Ansatz­ punkte der Kontrolle. Man muss sich indessen davor hüten, Abweichun­ 262 Im Jahre 1979 stand einem Investitionsaufwand von Fr. 66657109 ein Ertrag von Fr. 48 803 762 gegenüber. Dieser Fehlbetrag war hauptsächlich auf die Erhöhung des Dotationskapitals der Liechtensteinischen Landesbank um 20 Mio. Fr. zurückzuführen (Rechenschaftsbericht 1979, S. 51). Zudem muss berücksichtigt werden, dass im selben Jahr aus den laufenden Ertragszuilüssen die Fondsreserven um Fr. 17,1 Mio. erhöht wer­ den konnten. Auch 1979war also die Finanzsituation erfreulich. Ahnliches gilt für das Jahr 1986 (Erhöhung des Dotationskapitals um 10 Mio. Fr.). 263 Abg. Franz Beck am 30.6.1978, LT Prot 78 1114. 264 Abg. Wolfgang Feger am 8.7.1980, LT Prot 80 II 252. 265 Stv. Abg. Anton Hoop am 30.6.1982, LT Prot 82 1151. 266 Vgl. EICHENBERGER, Gewalt, 291; LVBl v. 24.6.1986. 267 Vgl. HSG-WEITERBILDUNGSSTUFE 3.2; BÄUMLIN, Kontrolle, 302. 268 Der politische Kontrollmassstab kann nur bei Ausgaben angelegt werden, bei welchen die Regierung die Vorgaben des Budgets überschritten hat. 253
	        

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