Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

- Jahresrechnungen der unselbständigen Anstalten und Stiftungen (gemäss Art. 20 FHG) - Jahresrechnungen der selbständigen Stiftungen - Sonstige Organisationen - Ausgaben- und Einnahmenentwicklung 1987-1974 - Bericht zur Landesrechnung Der Aufbau der laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung folgt demjenigen des Budgets. cc) Behandlung im Plenum - Das Vorverfahren Die Erstellung der Landesrechnung beginnt Mitte März. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Ämter angewiesen, die Rechnung offen zu halten. Die Landeskasse erstellt den Rechnmgsabschluss. Finanzkontrolle und Landes­ kasse beantragen schliesslich der Regierung, wie das Bruttoergebnis zu ver­ wenden sei, und die Regierung entscheidet über die Vorschläge. Im Auftrag der Regierung begründet der Leiter der Finanzkontrolle, Gerold Matt, die Kreditabweichungen und verfasst den Kommentar zur Landesrechnung. Zusammen mit den übrigen Sitzungsunterlagen stellt die Regierung den Abgeordneten Rechenschaftsbericht, Landesrechnung und den Bericht der Revisionsstelle in der Regel drei Wochen vor der Sitzung, welche stets Ende Juni oder Anfangs Juli261 des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattfin­ det, zu. In den Monaten Mai und Juni berät die Geschäftsprüfungskommis­ sion die Landesrechnung (und den Rechenschaftsbericht) in zwei Sitzun­ gen. - Exkurs: Die finanzielle Situation Wie schon beim Voranschlag ist auf die für den Verlauf der Plenumsdebatte bedeutsame günstige finanzielle Lage hinzuweisen. Die Erträge aus der lau­ fenden Rechnung überstiegen stets (und meist um mehrere Millionen) die 261 In der Untersuchungsperiode 1978-86 erfolgte die Beratung stets im Zeitraum zwischen dem 28. Juni und dem 9. Juli. In früheren Jahren konnte die Landesrechnung oft erst am Ende des Jahres beraten wer­ den. Es beklagte sich beispielsweise Abg. Ivo Beck:«... es ist einfach nicht tragbar, dass ein Rechenschaftsbericht vom Vorjahr erst am Ende des nächsten Jahres herausgegeben wird.» (LT Prot 68 II 348). 252
	        

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