debatten vom 19.12.1979, 18.12.1980 und vom 17.12.1981 das Anliegen auf, Liechtenstein müsse auf internationalen Telefonlisten selbständig auf geführt werden. Abg. Josef Biedermann machte am 14.12.1983 die Regie rung darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit seiner Anfrage vom 17.11.1982 betr. «Einreichung einer Gesetzesvorlage über die Errich tung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für liechtensteinische Entwick lungshilfe» versprochene Regierungsvorlage noch immer nicht eingebracht worden sei.188 In vielen Fällen enthält ein Votum eine Anregung oder einen Wunsch. Da darüber nicht abgestimmt wird, ist die Regierung nicht verpflichtet, der Forderung in irgend einer Weise nachzukommen. Entsprechend gross ist denn auch die Zahl der Wünsche, denen nicht oder spät entsprochen wurde.189 In Einzelfällen folgte die Regierung den Anregungen von Abge ordneten; so forderte Stv. Abg. Anton Hoop am 18.12.1980 eine Erhöhung der Entwicklungshilfe. Ein Jahr später, bei der Behandlung des Budgets 1982 am 17.12.1981, konnte festgestellt werden, dass die Entwicklungs-und Katastrophenhilfe von bisher Fr. 700000.- auf 1,4 Mio. Fr. verdoppelt wurde.190 Dem Landtag stehen in der Budgetdebatte mehrere Sanktionen offen: er kann Positionen kürzen, streichen oder neu einfügen und damit eine bestimmte Staatstätigkeit verunmöglichen oder fordern.191 Der Landtag hat also auch das Ausgabenerhöhungsrecht; eine Befugnis, die manchen ande ren, zu ausgabenfreudigen Parlamenten entzogen wurde.192 Indessen ist er nicht völlig frei, welche Positionen er kürzen oder streichen will: Im Schrift tum wird immer wieder festgehalten, dass das Parlament all jene Kredite bewilligen muss, die zur Erfüllung verfassungsmässiger Verpflichtungen des Staates benötigt werden.193 In der achtjährigen Untersuchungsperiode nahm der Landtag nur in drei Fällen Korrekturen am Budget vor: - Am 18.12.1980 wurde der Posten «Beiträge an schweizerische Hoch schulen» von Fr. 300 000.- aus dem Voranschlag 1981 gestrichen, nach 188 LT Prot 83 IV 795 f. 189 Aufgrund der überaus grossen Zahl der Fälle erübrigen sich hier Beispiele. 190 LT Prot 81IV 1147. 191 Auf das Problem der Weisungserteilung mit einer Kreditsprechung gehen u. a. HAN- GARTNER, Staatsrecht I, 208 ff. und FRENKEL, 256 ff. ein. 192 Vgl. FRENKEL, 274 ff.; LEIBHOLZ, 300; BRUNNER, Regierungslehre, 243. 193 Vgl. HANGARTNER, Staatsrecht I, 209; EICHENBERGER, Gewalt, 114 ff. 232