werden.138 In der Praxis werden die Folgekosten in den Berichten und Anträgen der Regierung an den Landtag zumeist nicht aufgeführt.139 Für den Laien mussten beispielsweise die finanziellen Auswirkungen des 6,5-Mio.-Fr.-Kredits für die Sanierung und Ausweitung des Tunnels Gnalp-Steg unklar bleiben. Soll das Kostendenken in der Verwaltung gefördert und sollen Landtag und Volk tatsächlich umfassende Kostenberechnungen vorgelegt werden, empfiehlt es sich, die Fbigekosten strukturiert zu erfassen und darzustellen. Auf eine mögliche Variante weist BUSCHOR140 hin. Er gliedert die Folge kosten und -erträge wie folgt: 1. Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen in der Höhe von ca. 10% der Nettoinvestition) 2. Personelle Folgekosten 3. Betriebliche Folgekosten (Wasser, Energie, Wartung usw.) 4. Indirekte Folgekosten (z. B. Anschlussinvestitionen bei Altbauten nach Bezug eines Neubaus oder Betriebsbeiträge als Folge von Investitionsbei trägen) 5. Fblgeerträge Besonderes Gewicht ist den Kapitalfolgekosten beizumessen. Es darf nicht vernachlässigt werden, dass Investitionen abgeschrieben werden müssen und das investierte Kapital zu verzinsen ist. Allein diese Kapitalfolgekosten wären beim Tunnelprojekt Gnalp-Steg auf jährlich 650 000.- Fr. zu ver anschlagen gewesen. - Infrastruktur Anlässlich der Beratung des 6,6-Mo.-Fr.-Kredites für die Errichtung des Werkhofes Triesenberg offenbarte sich eine Schwachstelle der parlamenta 138 Vgl. BUSCHOR, Haushaltsführung, 35. 139 Beispiele aus dem Jahr 1986: Verpflichtungskredit für die Errichtung eines Telefonmagazi- nes in Schaan, Verpflichtungskredit für die Errichtung eines Postgebäudes in Mauren, Ver pflichtungskredit nir den Erweiterungsbau und die Renovation der Post in Triesen, Ver pflichtungskredit für die Subventionierung einer neuen Gras- und Getreidetrocknungsan lage in ScTiaan und Verpflichtungskredit für die Sanierung und Teilausweitung des Stras- sentunnels Gnalp-Steg. Im Falle des Verpflichtungskredites für den Bau des Berufsschulzentrums Buchs (LT Prot 861189) erwähnte die Regierung in ihrem Bericht im Abschnitt «Folgekosten» zwar die aufzubringenden Amortisationsquoten je Lehrling und Schultag, die anderen Folgekosten blieben indessen auch hier ungenannt. 140 BUSCHOR, Haushaltsführung, 34. 215