Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

von Zahlungseingängen in der Exportwirtschaft mittels Devisenbezugs­ rechten ergebenden Verluste» wurde (als einziger in der Untersuchungs­ periode) in unlimitierter Höhe gesprochen. Es entsprach dies der Natur der Materie. In 20 von 25 Fällen hatten die Verpflichtungskredite Bauten des Landes oder Baukostenbeiträge zum Gegenstand. Die übrigen fünf Fälle betrafen die erwähnte Deckungszusage an die SNB, die Anschaffung von Compu­ tern, die humanitäre Hilfe, Alarmeinrichtungen und die Kartierung der Waldungen. Die fünf Ergänzungskredite wurden für Landesbauten, vor allem Schulen, eingeholt. - Massnahmen zur Verbesserung der Kreditkontrolle In der Folge der Kostenüberschreitungen beim Bau des Schulzentrums Un­ terland fasste die Regierung 1981 auf Empfehlung der Revisionsgesellschaft einen Beschluss zur Verbesserung der Kreditkontrolle.126 Um während der Realisierungsphase eines Projektes eine bessere Einsicht in die Kostensitua­ tion zu erreichen, fordert die Regierung seither detailliertere Kostenvoran­ schläge, welche ihr zur Genehmigung zu unterbreiten sind. Ferner müssen Reservepositionen für unvorhergesehene Aufwendungen ausgespart sein. Mittels einer Kostenstellenrechnung soll die Ausschöpfung des Kreditrah­ mens laufend überwacht werden. Bei nicht vermeidbaren Kostenüber­ schreitungen soll dem Landtag frühzeitig die Möglichkeit der Entscheidung über Nachtrags- und Ergänzungskredite gegeben werden. Ebenfalls im Jahr 1981 äusserte sich die Regierung mit ihrem Bericht «über die Anwendung der Budgetierungsgrundsätze bei Ausarbeitung des Landesvoranschlags und die Handhabung des Instrumentariums der Ver­ pflichtungskredite»127 zu den Problemen mit den Verpflichtungskrediten: die Ausführung der meisten Strassensanierungen ist in mehrere Lose auf­ geteilt. Durch unterschiedlich motivierte Verzögerungen kann sich aber die Realisierung auf mehr als ein Kalenderjahr erstrecken. Das Verfahren in die­ sen Fällen war ebenso ungelöst wie die Frage, ob «für die Beurteilung der Notwendigkeit eines Verpflichtungskredits die Bauzeit eines Loses oder 126 Bericht und Antrag über die Genehmigung eines zweiten Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für das Schulzentrum Unterland, LT Prot 81 II 363. 127 Bericht und Antrag vom 10.3.1981, LT Prot 811. 209
	        

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