Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

gäbe - ins Budget aufzunehmen. Soll von einem Verpflichtungskredit eine Tranche im laufenden Jahr zur Zahlung fallig werden und ist eine entspre­ chende Position im Voranschlag nicht vorgesehen, dann ist ein Nachtrags­ kredit einzuholen. Der Voranschlagskredit ist auf das Budgetjahr begrenzt (Art. 4 FHG). - Anzahl und Umfang der Verpflichtungskredite Im Verlaufe der Legislaturperioden von 1978 bis 1985 verabschiedete der Landtag 25 Verpflichtungskredite im Gesamtumfang von 100,08 Millionen Franken und fünf Ergänzungskredite über insgesamt 4,77 Millionen Fran­ ken (vgl. Tabelle 15). Die jährlichen Schwankungen waren aufgrund der naturgemäss geringen Zahl längerfristiger Projekte gross. Tabelle 15 Zahl und Umfang (in Mio. Fr.) von Verpflichtungskrediten (VK) und Ergänzungskrediten (EK) nach Jahr der Verabschiedung Jahr 
VK Summe EK 
Summe 1978 0 
0 0 0 1979 1 
3,69 1 
2,00 1980 4 
21,76* 0 0 1981 4 
19,77 1 1,15 1982 3 
1,28 2 
0,62 1983 4 
7,12 0 0 1984 3 
8,89 0 
0 1985 6 
37,57 1 
1,00 Total 25 
100,08 5 
4,77 Anmerkung: * Zuzüglich des unlimitierten Verpflichtungskredits vom 18.12.1980. Der Kredit vom 18.12.1980 betr. die «Deckungszusage gegenüber der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die sich aus der Kurssicherung 208
	        

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