Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

dd) Revisionsmöglichkeiten Der Finanzplan hat sich in der Untersuchungsperiode als taugliches Pla­ nungsinstrument erwiesen. Seine Stärken liegen im tabellarischen Teil, wel­ cher aufschlussreiche Vergleiche der Planungsdaten mit den Werten der Vorjahre gestattet. Als unbefriedigend muss jedoch gewertet werden, dass sich zwei Gliederungen gegenüberstehen: Finanzplan, Voranschlag und Landesrechnung sind nach Kontenplan aufgebaut; der Rechenschaftsbe­ richt ist nach Ressorts gegliedert. Die Ermittlung der Finanzzahlen nach Ressorts wird damit entscheidend erschwert oder gar verunmögjicht. Zu prüfen ist, ob eine Vereinheitlichunghier nicht klärend wirken würde. Bei einer allfälligen Revision des Ämterplans der Regierung wäre darauf ein Augenmerk zu legen. Nach einer Neuumschreibung der Ressorts könnte ein identischer Aufbau von Voranschlag, Rechnung, Finanzplan, Rechen­ schaftsbericht und Regierungsprogramm angestrebt werden. Es kann nicht Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein, eine neue Gliederung vorzuschla­ gen.113 Dazu sind gründliche und umfangreiche Abklärungen der Verwal­ tungsorganisation und der Abläufe erforderlich. Zu einem zweiten Punkt: So wie der Finanzplan von Regierung und der Landtagsmehrheit verstanden wird, kommt ihm nicht nur keine rechtliche, sondern auch keine politische Verbindlichkeitza."4 
Abg. Peter Marxer führte aus, der Finanzplan umfasse «die aus der heutigen Sicht abschätzbaren Ausgabeverpflichtungen und Einnahmenerwartungen aufgrund der heuti­ gen Gesetze»"5. 
Ohne politisch zu werten und in der Regel ohne konkrete Vorschläge zu machen, zeige er Trends auf. Auch Regierungschef Hans Brunhart bekräftigte, dass es nicht Zweck des Planes sei, Vorschläge zu un­ terbreiten."6 Im Untersuchungszeitraum kam dem Finanzplan somit nicht in erster Linie eine politische, sondern eine technische Funktion zu."7 Er war ein 113 Dass dies grundsätzlich möglich ist, belegt das Beispiel der Schweiz. Die institutionelle Gliederung nach Departementen wird strikt durchgehalten. 114 Vgl. etwa Finanzplan 1985-89, 1; Regierungschef Hans Brunhart, LT Prot 88 / 1645 f.; g.M. EGLI, 119 ff. 115 LT Prot 78 n 532. 116 LT-Sitzung vom 20.12.1978, Finanzplan 1979-83; Regierungschef Hans Brunhart in der Landtagssitzung vom 20./21.12.1988: «Die Finanzplanung... ist nicht Ausdruck einer Finanzpolitik. Die Politik wird im Verlauf dieser Jahre dann gemacht Die Finanzplanung rechnet eine momentane Situation weiter.» (LT Prot 88 / 1584 f.) 117 Vgl. BÄUMLIN, Demokratie, 41. 205
	        

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