Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Tabelle 11 Zahl der zustandegekommenen Postulate zwischen 1978 und 1985 nach der Zahl der Unterzeichner Zahl der Unterzeichner 
1 2 
3 4 
5 6 
7 8 13 
15 Zahl der Postulate 
1 1 
6 3 4 6 
10 2 
1 2 Die Überweisung eines Postulates erfordert einen «vom Landtag zu fassen­ den Beschluss» (§ 31 Abs. 1 GOLT), somit muss eine einfache Mehrheit erzielt werden. Tabelle 12 Zahl der eingereichten Postulate zwischen 1978 und 1985 nach der Zahl der erreichten Stimmen bei der Abstimmung über die Überweisung Zahl der Stimmen 
7 8 9 10 11 12 
13 14 
15 Zahl der Postulate 
1 1 2 
1 32 In der Regel werden alle Postulate einstimmig oder doch grossmehrheit­ lich überwiesen (vgl. Tabelle 12). Offensichtlich besteht ein Konsens, dass auch Anträge des politischen Gegners oppositionslos an die Regierung wei­ tergeleitet werden. Die einzige Ausnahme einer verweigerten Überweisung bildete das FBP-Postulat vom 12.6.1985 betr. «Prüfung der Herabsetzung der archivarischen Sperrfrist von 50 Jahren für die Aktenbestände des Lan­ desarchivs». In der Begründung7 führten die Postulanten aus, die Nachbar­ staaten setzten sich mit ihrer Geschichte zur Zeit des Zweiten Weltkrieges aufgrund öffentlich zugänglicher Akten auseinander. «Es liegt sicher im In­ teresse einer möglichst objektiven Vergangenheitsbewältigung, dass die Geschichtsakten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges auch in Liechtenstein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden...» In der Diskussion am 4.7.1985 stellte sich der Fraktionssprecher der VU, Abg. Georg Gstöhl, gegen eine Überweisung: «Wir wissen, dass wir ein kleines Land sind und 7 LT Prot 85 m. 164
	        

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