Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

werden, zu einem bestimmten Gegenstand Bericht zu erstatten. Diese Be­ richterstattungspflicht ist jedoch nicht ausdrücklich festgeschrieben, im Gegensatz etwa zur Schweiz.3 Ebenso wie die Interpellationen und die Mehrzahl der Anfragen werden die Postulate in den Fraktionen vorbesprochen. Die anwesenden Regierungs­ mitglieder nehmen an den Diskussionen beratend teil und verhindern ins­ besondere, dass offene Türen eingerannt werden. Gelegentlich geben sie sogar Anstoss zu parlamentarischen Vorstössen. c) Behandlung im Plenum aa) Antrag Wie aus Tabelle 10 hervorgeht, sind in den beiden Legislaturperioden 1978 bis 1985 36 Postulate überwiesen worden. 18 davon wurden ausschliesslich von Abgeordneten der VU unterzeichnet, 14 von FBP-Abgeordneten. Vier Postulate - dies sind elf Prozent aller Zustandegekommenen und somit eine kleine Minderheit - wurden über die Parteigrenzen hinweg unterschrieben. Das Postulat erweist sich in der Praxis in erster Linie als ein Kontrollinstru­ ment der Fraktionen und weniger als eines des Gesamtlandtages. Die Zahl der Unterzeichner variiert von eins4 bis 155 (vgl. Tabelle 11). Wie schon bei der Interpellation kann aus dieser Zahl die Bedeutung erkannt werden, welche die Fraktion oder der Landtag einem Vorstoss beimisst. Im 3 Beispielsweise Art. 29 Abs. 2 des Geschäftsreglements des Nationalrates: «... Es kann... die Erstattung eines selbständigen Berichts verlangt werden.»; Art. 25 Abs. 3 Geschäfts­ reglement des Ständerates: «Der Auftrag, einen Bericht zu erstatten, kann in ein Postulat... gekleidet werden.»; Art. 112 Grossratsreglement des Kantons St. Gallen: «Das Postulat ent­ hält den Auftrag an den Regierungsrat,... (über einen; Anm. d.Verf.)... Gegenstand Bericht zu erstatten.»; Art. 54 Abs. 3 Grossratsgesetz des Kantons Bern (in der Fassung der Kommission Parlamentsreform): «Das Postulat beauftragt den Regierungsrat, zu prüfen und Bericht zu erstatten...» 4 Am 10.10.1978 überwies der Landtag das Postulat des Abg. Gerard Batliner vom 30.6.1978 betr. die «Anwendbarkeit des Völkerrechts in Liechtenstein». 5 Am 3.12.1980 wurde ein vom gesamten Landtag unterstütztes Postulat betr. «Spende für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Süditalien» überwiesen und während der Sitzung vom 30.6.1982 unterzeichneten alle Abgeordneten ein Postulat «in Sachen Frauenstimm­ recht» (LT Prot 82 I 207). 162
	        

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