Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

den Ausschlag für die dringliche Behandlung. Es erscheint wünschenswert, die bisherige uneinheitliche Praxis zu verlassen und eine eindeutige Rege­ lung zu treffen. Es ist unbestritten, dass die Regierung ihre Antwort auf eine Interpella­ tion in schriftlicher Form vorzulegen hat. Ob allerdings die schriftliche Beantwortung genügt oder ob diese vor dem Plenum auch noch mündlich vorzutragen sei, war Gegenstand von Diskussionen. Vor dem 10.10.1978 war die Praxis so, «dass die schriftliche Beantwortung am Tage der Beant­ wortung verteilt und verlesen wurde»26. Mit der in dieser Sitzung überwie­ senen FBP-Interpellation vom 30.6.1978 betr. «Verkehrs-Anschluss-Pla- nung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich und betr. Verhinderung übermässiger Belastung durch den Durchgangsverkehr» wurde diese Usanz in Frage gestellt. Der Mitinterpellant Armin Meier bean­ tragte, dass die Abgeordneten die Antwort der Regierung «zum Studium bekommen und eine Debatte über dieses Thema auf die nächste Sitzung verlegt wird. Ich sage dies in Anbetracht der Komplexität der Materie... Es wäre bedauerlich, wenn wir diese wichtige Angelegenheit nur nach kurzem Anhören schon diskutieren müssen.»27 Regierungschef Hans Brunhart schlug daraufhin vor, «dass der Landtag heute diese schriftliche Interpella­ tionsbeantwortung zur Kenntnis nimmt und beschliesst, darüber in der nächsten Sitzung zu diskutieren. Dann brauchen wir den Bericht auch nicht zu verlesen. Die Verlesung hat ja ihren Sinn darin, dass der Inhalt den Abgeordneten zur Kenntnis gebracht wird, weil der Text den Herren Ab­ geordneten erst heute morgen zugestellt worden ist.»28 Der Landtag folgte diesem Vorschlag; die Antwort wurde nicht verlesen und die Diskussion auf die Sitzung vom 15.11.1978 verschoben. Eine endgültige Abkehr von der alten Praxis erfolgte in der Landtagssit­ zung vom 15.11.1978. Sieben FBP-Abgeordnete überwiesen ihre Interpel­ lation vom 10.10.1978 betr. die «Wirtschaftliche Situation des Landes». Auch in diesem Fall wurde die Diskussion verschoben; auf den 11.12.1978. Der T .anHtag kam überein, «auf eine mündliche Wiedergabe der Antwort im Plenum»29 zu verzichten - dies wegen der erst in vier Wochen stattfin­ denden Debatte und des Umfanges von 25 Seiten. Folgerichtig wurde 26 Regierungschef Hans Brunhart, LT Prot 78 I 248. 27 LT Prot 78 I 248. 28 LT Prot 78 I 249. 29 Präsident Karlheinz Ritter, LT Prot 78 I 340. 155
	        

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