Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

rung den vollen Text der Interpellation sogleich zuzustellen und sie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Geht eine Interpellation in der Zeit zwischen der Absendung der Einladung und dem Termin der Sit­ zung ein, so ist der Gegenstand auf die Tagesordnung der übernächsten Sit­ zung zu setzen.» (§ 33.) «Der Interpellant hat die Möglichkeit, seine Interpellation im Landtag mündlich zu begründen. Nach Beantwortung der Interpellation durch den Regierungsvertreter kann der Interpellant erklären, ob er von der Auskunft befriedigt ist oder nicht Eine weitere Diskussion findet nur statt, wenn der Landtag sie beschliesst» (§ 34.) «... Interpellationen können nur während der Sitzungsperiode einge­ reicht werden.» (§ 35.) h) Wesen des Kon trolinstruments Die Interpellation ist wie die Anfrage ein Begehren an die Regierung um Auskunftserteilung über einen in ihre Zuständigkeit fallenden Gegenstand. Charakteristisch ist, dass sie auf der Tagesordnung traktandiert wird und der Interpellant im Anschluss an die Beantwortung die Möglichkeit zur Stellungnahme erhält Die Interpellation erfüllt ähnliche Funktionen wie die Anfrage mit dem Unterschied, dass wegen der längeren Vorbereitungszeit höhere Ansprüche an die Antwort der Regierung gestellt werden dürfen und die Möglichkeit der Diskussion offensteht Insbesondere erfüllt sie Informa- tions- und Untersuchungsfunktioneri: Mittels Interpellation beschafft sich der T -anrltag 
Kenntnisse über alle Bereiche der RegierungstätigkeiL Da dies vor den Augen der Öffentlichkeit geschieht, wird indirekt auch das Volk über die Vorgänge in Regierung und Verwaltung informiert Eine weitere Funk­ tion besteht darin, eine öffentliche Diskussion der Regierungspolitik herbei­ zuführen. Besonders einer Minderheitsfraktion2 muss daran gelegen sein, die Regierung in der Öffentlichkeit zu Stellungnahmen zu zwingen und die eigene Auffassung dazu abzugeben. Ebenso wie bei der Anfrage dienen auch Interpellationen der Profilierung und Publizität des Abgeordneten3 1 PAPPERMANN, Regierung, 114. 2 Von der Interpellation als Waffe der Opposition sprechen FRENKEL, 663; KOOI- MAN.160; STADLER, 169; GERUCH, 231 f. 3 FRENKEL, 571. 149
	        

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