Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

mung des restaurierten Pfarrstalls in Bendern» folgte eine erneute Frage am 29.6.1984 anlässlich der Behandlung von Rechenschaftsbericht und Lan­ desrechnung 1983. Das Einreichen einer Interpellation ist eine zweite Mög­ lichkeit, das mit einer Anfrage aufgegriffene Thema zu vertiefen. Mit der Anwendung dieses Instruments wird es auf eine qualitativ höhere Stufe in der Rangordnung der Parlamentsarbeit gehoben. Im Falle der Anfrage eines VU-Abgeordneten betr. «Überfremdung» vom 8.11.1979 beispielsweise folgte am 3.6.1981 die von fünf VU-Abgeordneten unterzeichnete Interpel­ lation vom 1.4.1981 betr. «Massnahmen zur Förderung und Erhaltung der Eigenständigkeit, Stabilisierung oder Reduzierung des ausländischen Bevölkerungsanteils, Massnahmen zur Bekämpfung der Überfremdung in Kapital und Grundverkehr sowie Behebung des Zustandes des fehlenden Wohnungsangebots für liechtensteinische Familien». Drittens schliesslich eignet sich das Postulat, um die Materie weiter zu verfolgen: Am 28.5.1979 stellte ein stellvertretender VU-Abgeordneter der Regierung eine Frage betr. «Energieversorgung». Kurz darauf, am 26.9.1979, überwies der Landtag ein VU-Postulat vom 5.7.1979 zum gleichen Thema einstimmig an die Regierung. Es wurde oben bereits darauf hingewiesen, dass die Anfrage verschiede­ ne Funktionen erfüllen kann. Die Untersuchung der Legislaturperioden 1978-85 ergab ebenso wie die Parlamentarierbefragung, dass für eine Mehr­ heit der Abgeordneten die Profilierungsfunktion im Zentrum steht. Die Anfrage dient als Selbstdarstellungsmittel, dessen Wirkung wesentlich auf dem Echo in der Presse beruht. Es werden Fragen gestellt, um wieder ein­ mal mit Bild in die Zeitung zu kommen; der Gegenstand des Auskunftsbe­ gehrens ist dann von zweitrangiger Bedeutung. Ihre Kontrollwirkmg wird von den Abgeordneten sehr unterschiedlich beurteilt, wobei zwischen den Parteien keine signifikanten Abweichungen festzustellen waren. Während die einen die Anfrage als wirkungslos bezeichneten und ihr jeden Kontroll­ charakter absprachen, bewerteten sie andere als geeignetes und gutes Kon­ trollinstrument. Die Wahrheit dürfte zwischen diesen beiden Extremposi­ tionen liegen: Einerseits scheint es sich die Regierung bei manchen Fragen mit der Beantwortung tatsächlich sehr leicht zu machen und die Fragesteller müssen sich gelegentlich mit dürftigen und oberflächlichen Stellungnahmen zufriedengeben. Dass die Antwortqualität allerdings auch von der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit abhängt, darf nicht vergessen werden. Anderseits ist es für die Regierung zumindest lästig, wenn ein Ab­ geordneter mit einer Anfrage den Finger auf eine wunde Stelle legt und sie 144
	        

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