Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Revision». Zur gjeichentags erteilten Antwort stellte er eine Zusatzfrage. FBP-Abg. Gerard Badiner stellte am 4.4.1979 eine Zusatzfrage zu seiner Anfrage betr. «Bereitschaft, Vietnam-Flüchtlinge aufzunehmen». Diskussion kam zustande in der Folge einer Anfrage des VU-Abg. Wolf- gang Feger vom 8.7.1980 betr. «Vornahme von Amtshandlungen ausländi­ scher Beamter im Zusammenhang mit dem AKH-Skandal in Wien». Die Regierung antwortete mit einem ausführlichen schriftlichen Bericht, wel­ cher den Abgeordneten zugestellt wurde. Landtagspräsident Ritter setzte das Thema der Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung vom 8.10.1980, «weil es wichtig genug ist, um einerseits dem Abg. Feger Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben und andererseits auch den anderen Herren Abgeordneten die Möglichkeit zu eröffnen, zu diesem Problem ein Votum abzugeben»43. Diese Entscheidung stand Ritter zu, da er nach § 16 GOLT die Tagesordnung bestimmt Trotz in der Regel nicht zugelassener Replik, Zusatzfrage oder Diskus­ sion verbleiben dem Landtag wirkungsvolle Möglichkeiten, sich nach der Beantwortung weiterhin mit dem Fragegegenstand zu befassen. Da die Anfrage als schnelles und einfaches Instrument häufig bloss der Ausgangs­ punkt parlamentarischer Beschäftigung mit einem neuen Problem ist, wird sie bei Bedarf von anderen, schärferen Kontrollinstrumenten gefolgt: Erstens kann im Rahmen der Debatten von Rechenschaftsbericht und Lan­ desrechnung, Budget, Lehrstellenplan, Strassenbauprogramm oder spezifi­ schen Gesetzesvorlagen auf das Thema einer Anfrage zurückgekommen werden, so im Falle der Anfrage des FBP-Abgeordneten Armin Meier vom 16.11.1983 betr. «Sofortmassnahmen zur Bekämpfung des Drogenpro­ blems». Im Rahmen der Budgetdebatte am 14.12.1983 griff Meier das Thema aufgrund des inzwischen vorgelegten Drogenkonzeptes wieder auf. Weitere Beispiele: Am 17.11.1982 befragte Abg. Josef Biedermann, FBI? die Regierung betr. «Einreichung einer Gesetzesvorlage über die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung für liechtensteinische Entwicklungs­ hilfe». In der Budgetdebatte am 14.12.1983 kam er nochmals auf die ausste­ hende Regierungsvorlage zurück. Abg. Georg Gstöhl erkundigte sich anlässlich der Debatte von Rechenschaftsbericht und Landesrechnung 1983 am 29.6.1984 über den Stand des Konzessionsverfahrens der Rheinkraft­ werke. In der gleichen Sache wurde am 9.7.1981 schon eine Anfrage an die Regierung gerichtet Auf die Anfrage vom 17.11.1983 betr. «Zweckbestim­ 43 LT Prot 80 ü 470. 143
	        

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