Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

des Regierungsmitglieds schriftlich abgegeben. Sämtliche Fälle schrift­ licher Antworten betrafen einen FBP-Regierungsrat.39 Die Qualität der Antworten wurde von der Mehrzahl der Abgeordneten als unterschiedlich beurteilt, wobei auffallt, dass die Abg. der VU mit den Antworten häufiger zufrieden waren als die Abg. der FBE Das Niveau der Antworten hängt offensichtlich ab von der Parteizugehörigkeit von Frage­ steller und Antwortendem: Fragen von Parteifreunden (welche in aller Regel bereits in einer Fraktionssitzung angekündigt wurden) erfahren meist eine gründlichere Beantwortung als jene der politischen Opponenten. dd) Reaktionsmöglichkeiten Die Geschäftsordnung des Landtages sieht die Möglichkeit einer Replik, einer Befriedigterklärung, einer Zusatzfrage oder der Diskussion nicht vor.40 Landtagspräsident Karlheinz Ritter hat diese Bestimmung mit zwei Aus­ nahmen jeweils mit Nachdruck vertreten. So verhinderte er am 10.10.1978 eine Replik des Abg. Alfons Schädler, VU: «An sich ist es nicht üblich, dass man nach der Beantwortung durch den Regierungsvertreter noch Kom­ mentare abgibt.» Und in der gleichen Sitzung entzog er dem Stv. FBP-Abg. Emanuel Vogt das Wort: «Ich glaube, wenn ich den Herrn Abg. Alfons Schädler darauf aufmerksam mache, dass es nicht üblich sei, einen Kom­ mentar abzugeben, würde ich es von Ihnen auch erwarten dürfen.»41 Auch im oben bereits erwähnten Fall der Anfrage von Abg. Noldi Frommelt liess Ritter am 5.12.1984 keine Wortmeldung zu: «Wir wollen uns an die Geschäftsordnung halten. Die kleinen Anfragen werden nur beantwortet, und dann ist das Thema erledigt.»42 In zwei Fällen gestattete der Landtagspräsident Zusatzfragen: Am 11.12.1978 stellte FBP-Abg. Noldi Frommelt eine Anfrage zur «9. AHV- 39 Auch in neuerer Zeit wurde die Form der schriftlichen Beantwortung mehrfach gewählt: Am 20.10.1987 beantwortete Regierungschef-Stellvertreter Herbert Wille (FBP) fünf Anfragen ausschliesslich schriftlich (LT Prot 87 III 836). Ebenso verfuhr Regierungsrat Wilfried Büchel (FBP) mit einer Anfrage des Abg. Helmuth Matt (LT Prot 87 IV 1001). 40 Da beim stärkeren Kontrollinstrument der Interpellation in § 34 Abs. 2 die Möglichkeit der Befriedigterklärung und der Diskussion ausdrücklich geregelt ist, muss aus dem Still­ schweigen der GOLT bei der Anfrage geschlossen werden, dass hier eine Replik nicht vor­ gesehen ist. Es ist nicht bekannt, dass dieser herrschenden Auffassung widersprochen wurde. 41 LT Prot 78 I 260. 42 LT Prot 84 IV 1084. 142
	        

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