Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Rhein und Rüfen 
letzten Jahrhunderten zusammengedrängt wie die Spitze eines Trach- 
ters nach Triesen richtete (Rheinbreite um 1800 am Schollberg 1000 m). 
Wie es da draussen am Trachter und am Schlüssel aussah, dazu ein 
paar Wiedergaben aus Rheinakten: 
Wuhrvertrag vom 11. November 1790 (JBL 2): 
«Im Jahre 1789 hatte ein Rheinbruch den Wartauern grossen Scha- 
den gebracht. Die Folge davon war ein neuer Wuhrvertrag zwischen den 
dies- und jenseitigen Behörden. Dieser hochbedeutsame Vertrag lautet 
wörtlich: Kund und zu wissen gethan seye hiemit männiglich. Nachdem 
durch einen schädlichen Rheinbruch, welcher sich schon im Sommer vori- 
gen Jahres auf der Eidgenössischen Seite ergeben hat, und desselben Ver- 
wuhrung und Zurückleitung des Flusses in seinen vorigen Rinnsal zwischen 
beeden ehrsamen Gemeinden Wartau und Triesen einige Anstände und 
Streitigkeiten erhoben worden sind. So fanden sich zwar beederseits Obrig- 
keiten bemüssiget, sich dieser Sache anzunehmen. Es haben aber Sr. Hoch- 
fürstl. Durchlaucht auf ein von dem hohen Stand Zürich im Namen der 
acht alten des Sarganserlandes löbl. Regierenden Orten dahin erlassenes 
Schreiben dem hiesigen Oberamte aufgetragen, dass diese Anstände zu Bei- 
behaltung der bisherig guten Nachbarschaft und freundschaftlichen Ver- 
nehmens in gütliche Wege eingeleitet und beigelegt werden sollen. Und da 
die Hoch gebe regierenden Stände ihrerseits die nemlichen Gesinnungen 
geheget, zu dem Ende den Herrn David Anton Stedelin des Hochlöbl. 
Raths zu Schweitz, und den H. Jakob Schindler des Hochlöbl. Raths zu 
Glarus als bevollmächtigte Ehrengesandte mit dem preiswürdigen Auftra- 
ge hiebei nichts als das beederseitig gemeine Beste zum Zwecke für sich zu 
nehmen, anher abgeordnet haben, auch in Gefolg dessen zwischen beeder- 
seits Obrigkeiten auf den 19. des vorigen Monats die erste freundnachbar- 
liche Zusammenkunft im Posthause zu Balzers angesetzet wurde. So hat 
sıch das hiesige Oberamt dahin verfügte, und als kurz darauf die beeden 
Herren Ehrengesandten wie auch der Herr Joseph Anton Wiget, Landvogi 
zu Sargans, und der Herr Samuel Blumer, Landvogt zu Werdenberg, 
welche von Hochbelobten Ständen ebenfalls zu diesem Geschäft ernennet 
worden, dann beede Herren Landschreiber von dorther desgleichen einge- 
troffen sind. So wurde daselbst die erste Unterredung gehalten. Am folgen- 
den Tage aber sind auch die Meinungen der beederseitigen Amtsangehöri- 
gen vernommen, sofort am 21. die Unterredungen weıter fortgesetzt wor- 
den; und nachdem man am 22. und 23. des Nemlichen, dann am 3., 5., 6., 
8. und 9. dieses Monats mit Zuzug der Depurtierten der beederseitigen 
Gemeinden an Ort und Stelle öftere Augenscheine eingenommen und alle 
Umstände reiflich überleget hatte: So ist endlich gestern der einhellige 
Schluss gefasset und mit beederseitiger Zufriedenheit die Aussteckung der 
Hauptstellen der künftigen Wuhrungen vorgenommen, zu Vermeidung all 
künftiger Anständen und: Irrungen aber Beute gegenwärtig schriftliche 
Übereinkommnuss errichtet worden. Erstlich: Solle hiesiger- oder Triesner- 
seits unter der Riese beim Gartnetsch Wartauischerseits aber oder dem 
Rheinbruch, wo die Stellen bereits mit Pfählen bemerket worden sind, an 
heederseits vorigen Wuhrungen Trachterwuhre angelegt und diese in einer 
zleichförmigen Schräge 130 Klafter gegen die Mitte des Rheinbetts derge- 
talt Tg Den, dass A beeden Enden die Trachterwuhr, 
welche nıchtweniger mit Pfählen bemerket sind, 150 Klafter für die Rhein- 
hofstatt übrig bleiben. Von den Enden itztgedachten Trachterwuhren aber 
sollen die beederseitigen Streichwuhr angefangen und bis auf die bei dem 
Haberwuhrkopf ebenfalls schon mit Diahlen angezeigten Stellen, weiche in 
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