Rhein und Rüfen
Von einer Rheinbrücke finden wir später keine Notiz mehr. Als ab
1865 die neuen Rheinbrücken erstanden, Besass Triesen auf der anderen
Seite des Rheins keinen an einem Brückenbau interessierten Partner.
Denn alle Brücken wurden damals durch die interessierten Gemeinden
hüben und drüben des Rheins gebaut. Sevelen teilte sich mit Vaduz die
Kosten des Brückenbaues, Wartau über Trübbach mit Balzers, während
von Triesen aus gesehen zumindest damals auf der gegenüberliegenden
Schweizer Seite kein Interesse am Brückenbau bestand. Die in Triesen
sich um 1867 etablierende Weberei musste ihre Waren über Sevelen um-
schlagen.
1884 bewilligte die Regierung dem Xaver Erne, Triesen 86, zur
Kiesentnahme für den Wuhrbau 1,5 km ob der Sevelerbrücke eine Not-
brücke zu bauen; er musste jedoch ein Tor anbringen und den Schlüsse‘
hierzu jeden Abend beim Gemeindevorsteher in Triesen deponieren!
Wuhrstreit am Trachterkopf (1751)
Die «Nahtstelle» am liechtensteinischen Rheinwuhre lag seit
jeher an der Grenze zwischen Balzers und Triesen. Der Rheinhaupt-
strom drückte mit voller Stossrichtung vom Schollberg kommend
gegen.den sog. Trachterkopf zwischen dem 8. und 9. Wuhrmass, heute
m 67-73, das ist jene Stelle, die zum Abfluss des Balzner Mühlbaches
stets offen gehalten bleiben sollte. Dieser Nahtstelle wegen - in späterer
Berichten «der Schlüssel des Landes» genannt - wurde gestritten.
Die Balzner sollten weitgehend herab wuhren, weil sie im Neuge-
reut ihre Weichgründe und weiter herab mit den Triesnern gemeinsam
Weideland besassen. Die Triesner mussten wuhren, sollten nicht ganze
Teile des Unterdorfes und der Auen dauernd gefährdet sein. Dass es hier
dan zu Reibereien zwischen den Gemeinden kam, ist nicht verwun-
erlich.
Die Gemeinde Triesen hätte ihr Wuhr beim 8. Mäss an das Balz-
ner Wuhr anhängen sollen. Sie unterliess es aber. Da brach im Sommer
1745 an dieser Stelle der Rhein herein und riss einige Tausend Klafter
Boden fort. Nun erging am 18. November desselben Jahres ein scharfes
Mandat an die Schuldigen, ihr Wuhr an das Balzner Wuhr anzubauen,
sobald letzteres erstellt sein werde, widrigenfalls die Balzner weiter her
ab bauen, aber dann auch das betreffende Gebiet für sıch behalten wür
den.
1749 wurde der Gemeinde Triesen bei 300 fl. Strafandrohung
befohlen, das Wuhr vom 8. bis zum 9. Mäss fortzuführen und verboten,
die Balzner Au mit ihrem Vieh zu betreten und den Balznern Schimpf
anzutun. Der Erfolg scheint aber auch diesmal gering geweisen zu sein;
denn vom 6. Dezember 1751 datiert ein weiteres Mandat folgenden
Inhaltes:
«Nachdem die Gemeinden Triesen und Balzers vor einigen Jahren
Wunn, Weid, Trieb, Tratt und Wuhrens halber in Streitigkeit geraten,
solche der gnädigen Landesherrschaft zu höchster Entscheidung übergeben,
Höchstdieselbe aber umso sicherer und begründeter in Sachen zu gehen ein
unbefangenes Gutachten auswärtiger Rechtsgelehrter einzuholen gnädigst
verfügt, dieses auch vor etwas Zeit wirklich allhier eingelangt ist, so sind
von beiden Teilen Deputierte vorberufen, ihnen der Inhalt desselben an
ziert und auf Verlangen glaubwürdige Abschriften hievon Ca t wor-
den, folgendermassen lautend: Urteil in Sachen Rechtens sich altend Zwi-
schen der Gemeinde Balzers, Klägerin, einesteils, dann der Gemeind Trie-
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