Rhein und Rüfen
Wochen jährlich an Ausbesserung der Wuhren verwenden, mithin den
Feldbau versäumen muss. Hierüßer liessen sich wichtige Dissertationen
ichreiben». (JBL 1 S. 134).
{n Österreich begann man bereits 1792 im untersten Rheinlaufe
mit Parallelwuhren ein festes Rinnsal zu schaffen, in der Nachbarschaft
St. Gallen ging nicht mehr allzuviel, bis 1837 ein « Wuhrprovisorium ge
genüber Liechtenstein und Graubünden» die Rheinbreite mit 120 m
festlegte und 1847 der eigentliche Rheinwuhrvertrag zustande kam.
Das Abkommen von 1837 legte fest, dass Bauten jeglicher Art am
Fluss nur mit Einverständnis des anderen Staates vorgenommen werden
durften. Jedes Jahr hatte eine Besichtigung stattzufinden, bei der die not-
wendigen Uferbauten festgesetzt wurden. Da der unregelmässige Ver-
lauf des Flussbettes die Hauptursache der Versumpfung der im Bereich
des Rheins liegenden Güter war, wurde der Abstand für die Uferbauten
auf 400 Fuss und für die Binnendämme auf 700 Fuss festgelegt. Der Bau
von Wuhrköpfen, welche den Lauf des Flusses an das gegenseitige Ufer
lenkten, wurde verboten und die schon bestehenden sollten nach Mög-
lichkeit unschädlich gemacht werden. Mit diesen Verträgen wurde das
Doppelwuhrsystem mit Mittelgerinne, überflutbaren Innenwuhren und
durch Binnendämme abgeschlossene Vorländer eingeführt. So baute
man beidseitig, in der Schweiz seit 1862 sehr rasch, in Liechtenstein
fehlte jedoch das Geld, und viele Arbeiten mussten noch im Frondienst
oder als Abgeltung für den Nutzen am Gemeindeboden getan werden,
wobei die Opferwilligkeit und die grossen Leistungen der Rheinge-
meinden «rühmend anerkannt werden müssen» (JBL 3, 6, Landtagsbe-
richte).
«Die Erkenntnis, dass in diesem Kampfe ums Dasein mit voller Ener-
gie und in rascherem Tempo als bisher gearbeitet werden müsse, war allge-
mein durchgedrungen, und es bleibt ein rühmendes Zeugnis für die Arbeits-
Lust und die Leitun fähigkeit unseres Volkes, dass man Frisch ans Werk ging
und trotz der Überbürdung Klagen selten waren.»
Der Landtag bewilligt 1880 zur Erhöhung und Verstärkung der
Rheindimme einen Landesbeitrag von 7000 fl. Es wurde dabei die
Bedingung gemacht, dass die Arbeiten im Versteigerungswege an mög-
lichst kleine Parteien zu vergeben seien, um eine grössere Beteiligung
der arbeitsuchenden Bevölkerung zu ermöglichen. Parallel zu diesen
Arbeiten ging die Riedentwässerung. Nach dem katastrophalen Hoch-
wasser von 1868 verliess die Schweiz das Doppelwuhrsystem — trotz
Protest Liechtensteins - und baute nur noch die Hochwuhre aus. Oster-
reich ging bald auch dazu über. In Liechtenstein FE man erst ab 1878
zum alleinigen Ausbau der Hochwuhre über und brachte diese um die
Jahrhundertwende (1903) auf die gleiche Höhe wie die schweizerischen.
Sie hatten nun eine durchschnittliche Höhe von 7 Metern. Rund 30
Jahre hatte man an den Hochwuhren gebaut! Liechtenstein war durch
das einseitige vertragwidrige Vorgehen der Schweiz im Hochwuhrbau
ab 1868 in Gefahr geraten. Es hatte von 1856 bis 1879 zum Zeitpunkt,
als es den Aufbau des Binnendammes parallel zu den Hochwuhren fallen
liess und wie die Schweiz zum Hochbau der Wuhre überging, über eine
Million Gulden für Rheinbauzwecke aufgewandt. Die Hälfte davon auf
Korrektions-Grundbauten. Die sieben folgenden Jahre (1873 bis 1879)
verschlangen ebensoviel Geld. Im Jahre 1872 wurde nämlich am schwei-
zerischen Ufer die Erstellung der Hochwuhre mit einer Hast betrieben,
welche unser Land in die grösste Gefahr versetzte. Die Wuhre hatten
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