Rhein und Rüfen
Jetziger Damm
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Massstab 1:300
ober Bangs —
Alter Damm
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Ein anschauliches Bild über die Bauweise in früheren Zeiten
zewinnt man aus einem amtlichen Bericht des Jahres 1823, wonach man
nıe an die Anlage eines Werkes zur Vorbeugung eines Schadens oder zur
Geradelegung des Stromes dachte, sondern immer erst wartete, bis die
Gefahr aufs höchste stieg oder ein Einbruch stattfand. Dann wurde mit
dem Bau stets den Ufern nach gefahren, ohne den Strom wieder in eine
gerade Richtung zu lenken; es entstand ein Wuhrkopf oder ein Wurf-
wuhr, welches das Wasser auf die andere Seite wart Auf diese Weise
konnte sich auch manchmal das Flussbett sehr erweitern und sogar um
(00 Klafter aus seiner alten Linie kommen. Dabei war noch die Kon:
struktionsweise sehr unzweckmässig. Man hat eine Menge Holz über-
einander geworfen, es durch starke in den Boden geschlagene Pfähle
befestigt und nur mit wenigen grossen Steinen beschwert. Das Holz ist
aatürlich rasch verfault, und dann musste man wieder von vorne begin-
nen. Nur in der untersten Rheinstrecke wurde schon früher der Faschi-
1enbau in Verbindung mit Steinen eingeführt (Krapf S. 44).
Der Faschinenbau kam ein letztes Mal in unserem Lande beim
Schliessen der Einbruchstelle des Rheins 1927 ın Schaan zur Anwen-
dung. Holz aus den Auenwaldungen der aufwärts liegenden Dörfer un-
ter Einschluss von Balzers wurde hierzu von den Gemeinden angefor-
dert und geliefert.
Wuhrbriefe und Wuhrstreite
Im Zuge der Verhandlungen über Rheinwuhrstreitigkeiten ent-
standen sogenannte Wuhrbriefe, das sind Vereinbarungen über den Lauf
oder das Wiedereinbringen des Rheins ins alte Bett (Rheinhofstatt),
Umfang und Art des Wuhrens zu beiden Seiten (Schupfwuhre oder
Streichwuhre, Wuhrköpfe), gegenseitige Kontrolle, Setzen von Mark-
steinen. Bis 1650 waren solche Wuhrabkommen Sache der beteiligten
Gemeinden oder der von diesen angerufenen Schiedsgerichten. Seit die-
ser Zeit konnten nicht mehr die Gemeinden, sondern nur mehr deren
Obrigkeiten (Landesregierung) Wuhrverträge schliessen. Wohl der
wichtigste für die anlaufenden Korrektionsarbeiten am Rhein war für
Liechtenstien der mit Werdenberg im Jahre 1790 geschlossene Wuhrver-
rag, der bereits den Gedanken eines Korrektionssystems verrät, indem
er die Breite des Rheinbettes vom Schollberg abwärts mit 150 Klafter
285 Meter) festsetzte. «Merkwürdig ist, dass das Vertragsinstrument aus-
drücklich eines ältern mit der rechtsrheinischen Landesobrigkeit abge*
schlossenen Wuhrvorkommnisses vom Jahre 1575 erwähnt, wornach
damals die Normalbreite der «Rheinhofstatt» in dieser für den Stromlauf
‘oberhalb des Schollberges) höchst kritischen Uferrichtung auf 118 Feldkir-
cher Wertklafter festgesetzt worden war.» (Krapf S. 47). Den ersten
Anfang für eine zwischenstaatliche und nicht mehr gemeindeweise
Regelung hatte wohl der Schiedsspruch von 1650 gebracht, wo erstmals