Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Rhein und Rüfen 
Jetziger Damm 
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Massstab 1:300 
ober Bangs — 
Alter Damm 
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Ein anschauliches Bild über die Bauweise in früheren Zeiten 
zewinnt man aus einem amtlichen Bericht des Jahres 1823, wonach man 
nıe an die Anlage eines Werkes zur Vorbeugung eines Schadens oder zur 
Geradelegung des Stromes dachte, sondern immer erst wartete, bis die 
Gefahr aufs höchste stieg oder ein Einbruch stattfand. Dann wurde mit 
dem Bau stets den Ufern nach gefahren, ohne den Strom wieder in eine 
gerade Richtung zu lenken; es entstand ein Wuhrkopf oder ein Wurf- 
wuhr, welches das Wasser auf die andere Seite wart Auf diese Weise 
konnte sich auch manchmal das Flussbett sehr erweitern und sogar um 
(00 Klafter aus seiner alten Linie kommen. Dabei war noch die Kon: 
struktionsweise sehr unzweckmässig. Man hat eine Menge Holz über- 
einander geworfen, es durch starke in den Boden geschlagene Pfähle 
befestigt und nur mit wenigen grossen Steinen beschwert. Das Holz ist 
aatürlich rasch verfault, und dann musste man wieder von vorne begin- 
nen. Nur in der untersten Rheinstrecke wurde schon früher der Faschi- 
1enbau in Verbindung mit Steinen eingeführt (Krapf S. 44). 
Der Faschinenbau kam ein letztes Mal in unserem Lande beim 
Schliessen der Einbruchstelle des Rheins 1927 ın Schaan zur Anwen- 
dung. Holz aus den Auenwaldungen der aufwärts liegenden Dörfer un- 
ter Einschluss von Balzers wurde hierzu von den Gemeinden angefor- 
dert und geliefert. 
Wuhrbriefe und Wuhrstreite 
Im Zuge der Verhandlungen über Rheinwuhrstreitigkeiten ent- 
standen sogenannte Wuhrbriefe, das sind Vereinbarungen über den Lauf 
oder das Wiedereinbringen des Rheins ins alte Bett (Rheinhofstatt), 
Umfang und Art des Wuhrens zu beiden Seiten (Schupfwuhre oder 
Streichwuhre, Wuhrköpfe), gegenseitige Kontrolle, Setzen von Mark- 
steinen. Bis 1650 waren solche Wuhrabkommen Sache der beteiligten 
Gemeinden oder der von diesen angerufenen Schiedsgerichten. Seit die- 
ser Zeit konnten nicht mehr die Gemeinden, sondern nur mehr deren 
Obrigkeiten (Landesregierung) Wuhrverträge schliessen. Wohl der 
wichtigste für die anlaufenden Korrektionsarbeiten am Rhein war für 
Liechtenstien der mit Werdenberg im Jahre 1790 geschlossene Wuhrver- 
rag, der bereits den Gedanken eines Korrektionssystems verrät, indem 
er die Breite des Rheinbettes vom Schollberg abwärts mit 150 Klafter 
285 Meter) festsetzte. «Merkwürdig ist, dass das Vertragsinstrument aus- 
drücklich eines ältern mit der rechtsrheinischen Landesobrigkeit abge* 
schlossenen Wuhrvorkommnisses vom Jahre 1575 erwähnt, wornach 
damals die Normalbreite der «Rheinhofstatt» in dieser für den Stromlauf 
‘oberhalb des Schollberges) höchst kritischen Uferrichtung auf 118 Feldkir- 
cher Wertklafter festgesetzt worden war.» (Krapf S. 47). Den ersten 
Anfang für eine zwischenstaatliche und nicht mehr gemeindeweise 
Regelung hatte wohl der Schiedsspruch von 1650 gebracht, wo erstmals
	        

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