Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Rhein und Rüfen 
Der Streit der Rheingemeinden mit den Nicht-Rheingemeinden 
wegen Beteiligung an den Kosten wurde damit ebenfalls beigelegt und 
alte Vereinbarungen als abgetan gesehen. Die Bewirtschaftung der 
Rheinauen unterstand der direkten Aufsicht des Forstamtes (Erlenholz 
aus den Auen dienten zum Faschinenbau bei Wassereinbrüchen, Neuer- 
stellen von Wuhren wurde zum letzten Mal 1927 bis nach Balzers hinauf 
zur Schliessung der Rheinwuhrlücke in Schaan angefordert). 
Das Erstellen der Zufahrtswege zu den Korrektionsarbeiten am 
Rhein verblieb Sache der Gemeinde. Art. 137 des Landesverwaltungs- 
oflegegesetzes von 1922 besagt: 
«(1) Bei Landesnöten (Rhein-, Feuers- oder Rüfenot) ist, abgesehen 
yon den sonst in diesem Gesetze oder in Sondervorschriften als zulässig 
orklärten Massnahmen, jeder nach Aufforderung durch den Regierungs- 
chef, den Ortsvorsteher, einen Gemeinderat, durch die rhein-, feuer- oder 
wüfepolizeilichen Organe, bei sonstiger Bestrafung wegen Ungehorsams 
‘Art. 112) zur gemeinsamen Hilfe, zu Hand- und Spanndiensten und zur 
Abwehr verpflichtet (Nothilfe); ebenso sind die Gemeinden gehalten, ein- 
ander Hilfe zu leisten. 
2) Zur zweckdienlichen Bekämpfung derartiger Gemeingefahren 
ind die zuständigen Amtspersonen und, wenn solche nicht zur Stelle sind, 
st jede Amtsperson und Privatperson befugt, alle erforderlichen Massnah- 
nen anzuwenden und es können zu diesem Zwecke persönliche und säch- 
che Leistungen (Fuhrwerke usw.) gütlich oder gewaltsam angefordert 
'requiriert) werden.» 
Das Wuhrwesen in alter Zeit 
Wann die ersten Uferschutzwerke am Rhein errichtet worden 
sind, weiss man nicht. Seit dem 11. Jahrhundert wissen wir von Wuhren 
und Dämmen am Rhein und von ersten Verbauungen im Zusammen- 
ı1ang mit den ersten aus Urkunden bekannten Überschwemmungen des 
Rheines. In Triesen vernehmen wir von solchen Schutzbauten aus 
Anlass der vielen Wuhrstreite mit den Anliegern auf der linken Rhein- 
seite, und zwar urkundlich zurückgehend bis 1439 bekannt. 
In alter Zeit erwehrte man sich des Rheins mit Wuhren. Unter 
Wuhren sind aber nicht Dämme zu verstehen, wie man sie heute besitzt. 
Vor dem 19. Jahrhundert kannte man Dämme noch kaum. Wie bereits 
angeführt, war es Landvogt Schuppler, der die Oberländer Gemeinden 
1809 aufrief, nach den ersten bestehenden Versuchen in Ruggell und 
Balzers anstelle der Wuhre Dämme zu bauen. 
Der Rhein war vor dieser Zeit noch tiefer im Talgrunde eingebet- 
ee und der Spiegel des Hochwassers konnte sich nie hoch über die Sohle 
srheben. 
Das Hauptaugenmerk musste man also früher auf die Wuhre rich- 
en. Sie bestanden in vereinzelten Bauwerken, mit denen man sich stets 
aur an der augenblicklich gefahrdrohenden Stelle zu schützen suchte. Es 
gab «Streichwuhre», gleichlaufend mit der Flussrichtung, «Wuhr- 
öpfe», schief gestellte Werke, welche die Stromrichtung vom Ufer ab- 
lenken sollten und welche dann wohl auch zu den berüchtigten «Wurf- 
wuhren», auch «Buck- oder Schupfwuhre» genannt, ausgestaltet wur- 
den, wenn man ihnen eine solche Länge und Stärke verlieh, dass sie die 
volle Strömung an das andere Ufer zu werfen imstande waren,
	        

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