Unser Land
1309 kauften die Österreicher die Burg Gutenberg, die bis 1824
ihr Mole biet verblieb und nie der hiesigen Regierung oder dem hie-
sigen Gerichte unterstand, sondern dem Landgerichte in Rankweil. In
der Folge kam es zwischen den jeweiligen Regenten in Vaduz und den
Herzögen von Österreich zu den für unser an der Grenze («Schützengra-
ben») zwischen Schweiz und Österreich liegendem Gebiete sich so ver-
hängnisvoll auswirkenden Militärbündnissen, damals Schutzbündnisse
genannt. Solche Schutzbündnisse der Herzöge von Österreich mit
Gebietsnachbarn bezweckten wohl die gegenseitige Hilfeleistung,
zwangen jedoch - soweit es unser Land betraf - in Kriegen gegen die
Nachbarn über dem Rhein und der Luziensteig mitzumachen, wofür
sich dann diese wieder bitter an unserer Bevölkerung rächten, oder
unser Land selbst wurde Kriegsschauplatz. Am 3. Maı 1505 (erneuert
1523 mit den Sulzern) traf Kaiser Maximilian mit den Herren von Vaduz
und Schellenberg die Vereinbarung, für das Offenhalten der Burgen
jährlich 200 fl. zu entrichten, was tatsächlich von der österreichischen
Verwaltung in Innsbruck bis 1615 bezahlt wurde. 1517 räumte Graf
Rudolf von Sulz dem habsburgischen Kaiser ein Vorkaufsrecht auf seine
3urgen und Herrschaften ein und erhielt zum Ausbau des Schlosses
Vaduz noch 1200 fl. ausbezahlt. Allein aus dem letzten Jahrzehnt des
14. Jahrhunderts sind 8 Bündnisse der Habsburger solcher Art bekannt,
die teilweise auch unser Gebiet mit einbeziehen. 1354 verspricht Graf
Rudolf von Sargans dem Herzog Albrecht von Österreich durch
5 Monate mit 10 Mann mit Helmen sowie hundert Mannen zu Fuss zu
dienen, wofür für jeden Helm monatlich 8 Gulden und für jeden Mann
zu Fuss 3 Gulden Sold und für Kost bezahlt wurden. Die Grafen waren
also Söldnerführer. Also nicht erst im 17. und 18. Jahrhundert wurde
Kriegsdienst geleistet, viel früher schon. Das erklärt für Triesen auch
den hohen Stand - wie von keiner anderen Gemeinde des Landes
bekannt - an niederem Adel, der sich so erhalten konnte.
Benedikt Bilgeri äussert sich in «Landstände und Landtag in Vor-
arlberg (1962)»:
«Eng zusammengehörig fühlten sich die Vorarlberger seit den
ältesten Zeiten mit den Bewohnern der Herrschaften Vaduz und
Schellenberg, des heutigen Liechtensteins. Diese waren zwar durch
ihre Herrschaft vom Vorarlberg getrennt, galten aber doch mit ihm
zusammen als Teil eines Landes. Die Landesverteichgung musste
vielfach zwangsläufig gemeinsam sein. 1504 und 1531 war sie daher von
den beidseitigen Volksvertretern und Herrschaftsbeamten auf den
Landtagen zu Feldkirch neuerlich bestätigt worden. Die Luziensteig
war im Volksbewusstsein Vorarlbergs Südgrenze. Noch 1622 äusserten
sich Bregenzer Landesverteidiger in diesem Sinne. Diese Gemeinsam-
keit hat sich bis zum Beginn des Dreissigjährigen Krieges gehalten.
Dann schlief sie ein durch den Willen des damaligen Landesherrn von
Vaduz-Schellenberg, sie hat aber im Bewusstsein der Vorarlberger
weitergedauert und spielt noch im 18. Jahrhundert in den Schriften der
Vorarlberger Stände eine Rolle. Noch Dr. Anton Schneider hat
die Tiechtensteiner im Jahre 1809 zur Mithilfe beim Aufstand bewegen
wollen.
1609 wäre nun dieses Gebiet Vaduz, Schellenberg und auch das
damals mit ihm verbundene Blumenegg im Tal der Lutz zu kaufen
zewesen. Der österreichische Landesfürst trat zu diesem Zwecke auch
mit den Vorarlberger Landesständen in Verbindung. Denn das Geld
«Die Bauernerhebung 1525»
(Briefmarke 1982)